Die neue Corona-Verordnung soll am Donnerstag (6. August) in Kraft treten. Foto: dpa/Tom Weller

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung ist in Württemberg bis zum 30. September verlängert worden. In Zukunft gilt die Maskenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Märkten.

Stuttgart - In Baden-Württemberg gilt künftig die Maskenpflicht auch auf Wochen- und Jahrmärkten, sofern diese in geschlossenen Räumen stattfinden. Die grün-schwarze Landesregierung informierte am Mittwoch über eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung. Zudem ist nun die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen nach den Sommerferien in der Verordnung festgehalten.

Verordnung soll am 6. August in Kraft treten

Die soll aber nicht im Unterricht gelten, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Bei Besuchen in Restaurants, im Schwimmbad oder in Hotels müssen künftig keine E-Mail-Adressen mehr in den Kontaktlisten hinterlassen werden, weil die Datenverarbeitung häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung genüge.

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde bis zum 30. September verlängert. Die meisten Regelungen wären sonst zum 31. August außer Kraft getreten.

Die neue Verordnung soll am Donnerstag (6. August) in Kraft treten.