Das Tanzverbot an Feiertagen soll im Südwesten fallen. Foto: dpa

Künftig sind in Baden-Württemberg auch an kirchlichen Feiertagen Tanzveranstaltungen erlaubt. Das Innenministerium hat dem Landeskabinett von Winfried Kretschmann eine entsprechende Reform des Gesetzes vorgelegt. Die Reform soll mit Beginn des Jahres 2016 in Kraft treten.

Stuttgart - Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg lockert das seit Jahren umstrittene und viel diskutierte Feiertagsgesetz und erlaubt künftig Tanzveranstaltungen auch an kirchlichen Feiertagen. Nach einem Bericht unserer Zeitung hat das Innenministerium dem Landeskabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine entsprechende Reform des Gesetzes vorgelegt, die am 6. Oktober von der Regierung verabschiedet, dann im Landtag beraten und mit Beginn des Jahres 2016 in Kraft treten soll.

Das Gesetz sieht vor, dass es das ganztägige Tanzverbot künftig nur noch am Karfreitag gibt. Bisher galt dies auch für den Gründonnerstag, den Karsamstag und den ersten Weihnachtsfeiertag. Künftig soll nur noch ein zeitlich begrenztes Tanzverbot von Gründonnerstag ab 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr gelten. Auch für Weihnachten sind Änderungen geplant. Das bislang für den 24. Dezember geltende, von 3 bis 24 Uhr zeitlich begrenzte Verbot für öffentliche Tanzveranstaltungen wird komplett aufgehoben. Stattdessen müssen nur die allgemeinen Sperrzeiten am frühen Morgen eingehalten werden. Auch das bisher an den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 3 bis 11 Uhr geltende Tanzverbot soll komplett aufgehoben werden. So soll das Tanzverbot an Tagen wie Allerheiligen, Volkstrauertag, und Totensonntag auf die Sperrzeiten beschränkt werden. Auf Wunsch der Kirchen bleiben die Hauptgottesdienstzeiten am Sonntagmorgen geschützt.

Bereits im Juli hatte Grün-Rot die geplanten Eckpunkte des neuen Feiertagsgesetzes vorgelegt. In der folgenden Anhörung gab eine Fülle von Institutionen – von der Kirchen über den Hotel- und Gaststättenverband bis zum Gemeinde- und Städtetag – ihre Stellungnahmen ab. Dabei hatten sich unter anderem die Kirchen dafür ausgesprochen, das Verbot am 24. und 25. Dezember aufrechtzuerhalten. Doch Grün-Rot blieb bei seiner Linie und verweist in der Begründung des Gesetzes laut Stuttgarter Nachrichten auf zwei Faktoren. Zum einen habe Baden-Württemberg im Bundesvergleich bisher beim Thema Tanzverbot eine sehr restriktive Linie verfolgt, die so nicht mehr zeitgemäß sei. Zum anderen habe sich „in Anbetracht des gesellschaftlichen Wandels das Freizeitverhalten der Menschen in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend“ verändert, darauf müsse man eingehen.