Vor Universität Stuttgart in der Innenstadt (Archivfoto). Foto: imago images/Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski via www.imago-images.de

Der Landtag beschließt in Baden-Württemberg, den Studentinnen und Studenten mehr Zeit für ihre Prüfungen zu geben. Die Hintergründe der Regelung im Überblick.

Stuttgart - Studierende in Baden-Württemberg erhalten wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr Zeit für ihre Prüfungen und das Studium. Der Landtag beschloss am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen Grüne und CDU, die Prüfungsfristen an den Hochschulen weiter zu verlängern. Damit sollen Verzögerungen im bereits begonnenen Wintersemester ausgeglichen werden können. Die Regelung soll auf die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 ausgedehnt werden.

Fristen wurden schon einmal verlängert

Das Parlament hatte die Prüfungsfristen zuvor schon pauschal um das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verlängert. Nach dem Beschluss von Mittwoch verlängern sie sich für das laufende Sommersemester und das Wintersemester 2021/22 nun um maximal drei Semester. Zudem kann das Ministerium die Fristen noch einmal verlängern, sollte dies aufgrund der Pandemie notwendig sein.

An den meisten Universitäten hat der Studienbetrieb am vergangenen Montag begonnen. Nach Angaben des Ministeriums sollen deutlich mehr als 50 Prozent der Veranstaltungen in Präsenz stattfinden. Einige Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bieten demnach sogar bis zu 95 Prozent mit persönlicher Anwesenheit an. In die Veranstaltungen dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Studierende.