Laut Thomas Strobl soll ein Arbeitsplatz allein aber nicht für eine Bleiberecht reichen. Foto: dpa

Innenminister Thomas Strobl kann sich vorstellen, dass gut integrierte, aber abgelehnte Asylbewerber in Deutschland bleiben können. In Kürze soll es dazu einen Gesetzentwurf auf Bundesebene geben.

Ravensburg - Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich offen für die Duldung gut integrierter, aber abgelehnter Asylbewerber gezeigt. Es gebe bereits auf Bundesebene einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Migranten, die einen Job haben, aber deren Asylantrag abgelehnt wurde, sagte Strobl der „Schwäbischen Zeitung“ (Freitag). „Das wird in einer überschaubaren Zeit kommen - deshalb liegt es nahe, dass wir uns bereits über diese Personen Gedanken machen.“ Da könne es darum gehen, dass die, die bereits arbeiten und schon die Voraussetzungen der künftigen Regelung zur Duldung von Beschäftigten erfüllen, solange nicht abgeschoben werden, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Eine solche Lösung nehme pragmatisch die Belange der Wirtschaft auf, sagte Strobl.

Anregung von Manne Lucha

Strobl reagierte damit auf eine Forderung des grünen Integrationsministers Manne Lucha (Grüne). Lucha hatte sich in der „Schwäbischen Zeitung“ dafür ausgesprochen, Abschiebungen gut integrierter Asylbewerber auszusetzen, bis das neue Einwanderungsgesetz in Kraft tritt. Die Bundesregierung hatte vor Weihnachten ein Einwanderungsgesetz beschlossen, das 2020 in Kraft treten soll. Auch abgelehnte Asylbewerber sollen damit ein Bleiberecht bekommen können, wenn sie in Deutschland eine Arbeitsstelle haben.

„Aus Arbeit entsteht kein Bleiberecht“

Strobl warnte jedoch davor, jedem Flüchtling mit einem Job den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen: „Aus einer Arbeit entsteht nicht automatisch ein Bleiberecht. Wenn das gelten würde, hätten wir den vollen Spurwechsel. Damit würde es keine Möglichkeit geben, Zuwanderung sinnvoll zu steuern und zu begrenzen.“ Forderungen nach einem „Spurwechsel“ von abgelehnten Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt hatte Strobl in der Vergangenheit wiederholt strikt abgelehnt.