Wer muss für den Polizeieinsatz bei einem Hochrisikospiel zahlen? Foto: Pressefoto Baumann

Innenminister Thomas Strobl hat sich dagegen ausgesprochen, dass Vereine die Polizeikosten bei Hochrisikospielen übernehmen. Stattdessen hat er für das eigene Modell geworben.

Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat in der Diskussion um Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga den „Bremer Weg“ kritisiert und stattdessen für das eigene Modell geworben. „Uns geht es um Sicherheit, nicht ums Abkassieren.

Eine Pflicht für Fußballvereine oder -verbände, die Kosten der Polizeieinsätze zu zahlen, erhöht die Sicherheit bei Fußballspielen nicht und entlastet auch nicht die Polizei“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag. Viel wichtiger sei demnach eine „intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Sicherheitsakteure - das ist der richtige Weg“, meinte Strobl. Auch deshalb hatte er mit Vertretern von Vereinen und Verbänden der ersten fünf Fußballligen vor einem Jahr die Initiative „Stadionallianzen“ ins Leben gerufen.

Die Entscheidung, ob sich die DFL beteiligen muss, steht noch aus

Diese soll durch eine bessere Zusammenarbeit die Belastungen der Beamten minimieren und dennoch die Sicherheit gewährleisten. „In der vergangenen Saison konnten wir in den ersten fünf Ligen mehr als 3.800 Einsatzkräfte und rund 30.000 Einsatzstunden einsparen. Dabei sind die registrierten Strafanzeigen um elf Prozent, von 679 auf 602, zurückgegangen“, sagte Strobl. DFL-Geschäftsführer Christian Seifert lobte die Initiative. „Die Idee der Stadionallianzen kann auch für andere Standorte Vorbild sein.

Alle Beteiligten verfolgen gemeinsam ein großes Ziel: Ein gleichbleibend hohes Sicherheitsniveau rund um Fußballspiele bei angemessenem Polizeieinsatz“, sagte Seifert. Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte einen anderen Weg gewählt und die zusätzlichen Kosten, die für die Partie zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 entstanden waren, mittels Gebührenbescheid an die Deutsche Fußball Liga (DFL) gesandt.

Ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen, das die Bescheide für rechtswidrig erklärt hatte, kassierte das Oberverwaltungsgericht Bremen am 21. Februar ein. Es urteilte, dass sich die DFL an den Kosten beteiligen müsse. Daraufhin legte die DFL beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein, die Entscheidung steht hier noch aus.