Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hofft auf eine zügige Lösung bei der Erbschaftssteuer. Foto: dpa

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat soll bis Ende September eine Lösung im Streit um die Erbschaftsteuer finden. Das Thema hat vor allem für Baden-Württemberg eine große Bedeutung.

Stuttgart - Im Bund-Länder-Streit über die Reform der Erbschaftsteuer setzt der baden-württembergische Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) auf eine Lösung noch im September. Er hoffe auch im Interesse der vielen Familienunternehmen im Südwesten, „dass wir jetzt in dem geplanten Zeitplan auch zu einem Ergebnis kommen“, sagte Strobl einer Mitteilung zufolge. „Vom Verfahren her haben wir alles so weit auf den Weg gebracht, dass es klappt. Es wäre absolut blamabel, wenn das Bundesverfassungsgericht hier einschreiten müsste, weil die Politik das nicht auf die Reihe bekommt.“

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hatte die Verhandlungen am Donnerstagabend in Berlin nach nur kurzen Beratungen in Berlin auf den 21. September vertagt. Bis dahin soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mögliche Kompromisslinien zu den künftigen Steuerbegünstigungen für Firmenerben ausloten. Trotz weit auseinander liegender Positionen hoffen die Vermittler auf eine Einigung noch im September. Dann würde eine letzte, vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist eingehalten.

Grüne: Verschonungsregeln für Firmenerben überzogen

Der Südwesten ist in dieser Arbeitsgruppe nicht vertreten. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sei von den Grünen nicht benannt worden. Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte am Freitag, dass Sitzmann der Arbeitsgruppe nicht angehöre. Im Vermittlungsausschuss bleibe es aber dabei, dass Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) dort ordentliches Mitglied sei und nur durch Strobl vertreten werden könne.

Die Grünen in anderen Bundesländern sind der Meinung, die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben seien überzogen. Daher muss sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag des Themas annehmen. Baden-Württemberg hatte aber im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen die Grünen mitregieren, signalisiert, mit dem bisherigen Entwurf gut leben zu können. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Steuerprivilegien für Betriebserben weitgehend gekippt und eine Neuregelung eigentlich schon bis Ende Juni 2016 verlangt.