Das Land Baden-Württemberg sagt den Funklöchern im 5G-Netz den Kampf an. Außerdem soll der Bau von Mobilfunkmasten erleichtert werden. Die Einzelheiten.
Das Land will die Funklöcher im 5G-Netz schneller schließen und den Bau von Mobilfunkmasten erleichtern. Dafür soll die Landesbauordnung in drei Punkten geändert werden, wie die beiden Regierungsfraktionen von Grünen und CDU der „Heilbronner Stimme“ und dem „Südkurier“ (Donnerstag) bestätigten.
Um den Ausbau des Mobilfunknetzes zu beschleunigen, sollen künftig höhere Antennenanlagen verfahrensfrei aufgestellt werden können als bisher. Dies bedeutet, dass vorher keine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Die maximale Höhe dieser Anlagen soll in geschlossenen Ortschaften 15 Meter betragen, außerhalb sollen bis zu 20 Meter gelten. Bisher dürfen nur Antennenanlagen bis zu zehn Metern Höhe verfahrensfrei errichtet werden.
Abstandsregel von Mobilfunkmasten zu Gebäuden soll geändert werden
Zudem soll die Abstandsregel von Mobilfunkmasten zu Gebäuden geändert werden. Hier soll der sogenannte Berechnungsfaktor von 0,4 auf 0,2 gesenkt werden. Bislang mussten Antennen beispielsweise von einem zehn Meter hohen Gebäude vier Meter Abstand haben. Künftig sind es noch zwei Meter. Drittens können Mobilfunkanbieter provisorisch Anlagen bis zu zwei Jahre aufstellen, solange sie keinen festen Standort haben.
Die Zeitungen berichten weiter, dass nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur die 4G-Versorgung in der Fläche Baden-Württembergs bei rund 95 Prozent liegt. Mit den Änderungen der Landesbauordnung solle vor allem der 5G-Standard weiter umgesetzt werden, mit dem bisher im Südwesten eine Fläche von fast 50 Prozent abgedeckt wird. Die Regierung will sich demnächst mit der Vorlage beschäftigen.