Das Land will in Innenräumen, auch in den Bahnen, FFP2-Masken vorschreiben. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Baden-Württemberg wartet nicht auf die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat. Das Land setzt die neuen Regeln im Vorgriff ab Mittwoch in Kraft.

Stuttgart - Die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Quarantäneregeln sollen in Baden-Württemberg von Mittwoch, 12. Januar, an gelten. Das sagte eine Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) unserer Zeitung.

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„Die Regeln sind bekannt, wir werden sie im Vorgriff im Land umsetzen“, erklärte die Sprecherin. Die sogenannte Absonderungsverordnung solle am Dienstag entsprechend angepasst werden und am Mittwoch in Kraft treten.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits eine Musterverordnung des Bundes angekündigt. Er erwartet, dass Bundestag und Bundesrat diese Verordnung möglichst schnell beschließen. „Das geht in der nächsten Woche“, hatte Lauterbach am Sonntag gesagt.

Land kann Verordnung vorziehen

Unabhängig von dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat kann das Land die Verordnung vorziehen. So macht es Baden-Württemberg. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung für Infizierte wird verkürzt, damit wichtige Infrastrukturen bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante nicht zusammenbrechen. Kretschmann hatte dazu schon nach dem Beschluss von Bund und Ländern gesagt: „Die Isolations- und Quarantänezeiten werden bundesweit ausgewogen angepasst. Das ist in der aktuellen Situation verantwortbar und richtig.“

Demnach müssen Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder frisch doppelt geimpft oder genesen sind. Als frisch gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle anderen soll die Quarantäne nach zehn Tagen enden, nach sieben Tagen kann man sich freitesten lassen.

Coronaverordnung wird auch geändert

An diesem Dienstag wird das Land auch eine neue Coronaverordnung erlassen, die an die Bund-Länder- Beschlüsse angepasst wird. Allerdings bleibt in Baden-Württemberg im Wesentlichen alles beim Alten. Änderungen wird es der Sprecherin zufolge bei der Maskenpflicht geben. Bisher wird nur empfohlen innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht FFP2-Masken zu tragen. In der neuen Verordnung soll dort das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend werden. Das gilt auch für Busse und Bahnen.

Höchste Alarmstufe bleibt – unabhängig von Grenzwerten

Bis auf weiteres wird in Baden-Württemberg außerdem die Corona-Alarmstufe II in Kraft bleiben. Die schärferen Regeln sollen weiter gelten, auch wenn die Zahl der Krankenhauseinweisungen und die Belegung der Intensivbetten unter den festgelegten Grenzwerten liegen, erklärte die Sprecherin.