Es gibt Kritik an der automatischen Kennzeichenerfassung der Polizei. Foto: dpa

Die automatische Kennzeichenerfassung ist im Südwesten schon lange erlaubt. Die Polizei macht dies immer mal wieder. Ohne große Ankündigung. Nun regt sich Kritik. Das Verfassungsgericht ist eingeschaltet.

Stuttgart - Die baden-württembergische Polizei lässt in einem Pilotversuch immer wieder Autokennzeichen automatisiert erfassen. Das mit einer Kamera versehene Gerät komme zu Fahndungszwecken bei den Polizeipräsidien Heilbronn und Ludwigsburg zum Einsatz, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Stuttgart mit. Damit sollen hauptsächlich Wohnungseinbrecher aufgespürt werden.

Mit dem Gerät werden alle vorbeifahrenden Autos und ihre Nummernschilder erfasst. Das System gleicht dann automatisch die Kennzeichen mit der Fahndungsdatenbank ab - und meldet im Zweifel einen Treffer. Zuvor hatte der SWR Südwestrundfunk darüber berichtet.

Heftige Kritik kam von der oppositionellen FDP. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, es könne auf keinen Fall sein, dass das Land große Mengen von Daten von vollkommen unbescholtenen Bürgern zu einer Vielzahl höchst unterschiedlicher Zwecken sammele, zumal nicht mal das System an sich technisch ausgereift ist.

Innenministerium spricht von guten Erfahrungen

Bereits im Jahr 2008 wurde das Polizeigesetz entsprechend geändert. Seit 2010 sei die Polizei im Besitz des entsprechenden Geräts. Es komme immer mal wieder zum Einsatz. „Wir haben gute Erfahrungen gemacht“, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Über die Zuverlässigkeit des Geräts äußerte sich der Sprecher nicht. Wann die Pilotphase endet, wollte er nicht sagen.

Gegen die Regelung im baden-württembergischen Polizeigesetz ist in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Darin geht es um die Frage, inwieweit und in welchem Umfang die Überwachung des Straßenverkehrs zulässig ist. Mit einer Entscheidung in dem Fall wird demnächst gerechnet.

Im Südwesten regiert Grün-Schwarz. Die CDU stellt mit Thomas Strobl den Innenminister. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, sagte, dass Bundesverfassungsgericht habe an der Praxis der automatisierten Kennzeichenerfassung in mehreren Urteilen erhebliche Zweifel signalisiert. „Auch wir sehen das Risiko weitreichender Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie in Grundrechte.“ Die Grünen forderten, dass weitere Maßnahmen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze unterblieben.