In Relation zum Einkommen hat die Belastungen durch Mieten den Ergebnissen zufolge abgenommen Foto: dpa

In Unistädten wohnt man einer Studie zufolge in Baden-Württemberg am teuersten. In Stuttgart etwa liegen die Mieten über neun Euro je Quadratmeter. Doch nicht überall muss man so tief in die Tasche greifen.

Stuttgart - undesweit betrachtet sind die Mieten im Geschosswohnungsbau seit 2010 um 10,2 Prozent gestiegen. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte hat im gleichen Zeitraum um 11,5 Prozent zugenommen. Das hat eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln ergeben. In Relation zum Einkommen habe die Belastungen durch Mieten also abgenommen. Allerdings gilt dies nicht für alle Regionen. Enorme Mietsteigerungen konzentrierten sich auf wenige Standorte, während in weiten Teilen der Republik die Mieten teilweise sogar zurückgingen. Einen starken Anstieg bei den Marktmieten gab es in Berlin (plus 26 Prozent seit 2010), Würzburg und Offenbach ( plus 22 Prozent).

Nur an zwei Orten, in Stuttgart und im bayrischen Ingolstadt, liegen die Mieten über neun Euro je Quadratmeter und sind gleichzeitig seit 2010 jedes Jahr um mehr als 2,5 Prozent gestiegen. Die Miete kostet bundesweit durchschnittlich 6,90 Euro je Quadratmeter. In Stuttgart beträgt sie laut dem städtischen Mietspiegel, der 2014 aufgelegt wurde, 8,44 Euro. Am teuersten sind im Land die Universitätsstädte Freiburg und Heidelberg. Für ein Viertel des verfügbaren Monatseinkommens bekommt man in Freiburg laut der Studie eine 61 Quadratmeter große Wohnung mit Nebenkosten. In Heidelberg sind es 62 Quadratmeter, in Stuttgart 73.

Auch innerhalb Baden-Württembergs gibt es große Unterschiede

Doch auch innerhalb Baden-Württembergs schwanken die Belastungen laut der IW-Studie stark. In immerhin 19 von 44 Kreisen im Land ist der Wohnraum, den man für ein Viertel des Einkommens mieten kann, seit 2010 um ein bis drei Prozent gesunken. Dazu gehören in der Region Stuttgart die Kreise Böblingen (100 Quadratmeter), Göppingen (99), Ludwigsburg (99) und die Landeshauptstadt. In den Kreisen Esslingen (96) und Rems-Murr (99) hingegen sind diese Zahlen konstant geblieben. In den Kreisen Biberach (114), Ostalb (112), Ravensburg (100) und Sigmaringen (116) wiederum bekommt man für ein Viertel des Monatseinkommens heute mindestens fünf Prozent mehr Wohnraum als noch vor sechs Jahren.

Die im November in Baden-Württemberg eingeführte Mietpreisbremse halten die Forscher für ein untaugliches Instrument zur Marktregulierung. In 68 Städten und Gemeinden dürfen die Mieten seitdem bei einer Neuvermietung nicht um mehr als zehn Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Bei bestehenden Mietverträgen dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen.

„Die Vermieter verlangen dann halt höhere Abschläge für die Ausstattung“, sagt Marcel Hude vom IW. Außerdem tendierten Wohnungsbesitzer vermehrt dazu, ihre Immobilie zu verkaufen statt zu vermieten. Die Untersuchung habe außerdem gezeigt, dass vor allem Unistädte sowie wirtschaftsstarke Räume von steigenden Mieten betroffen sind. Angesichts der unterschiedlichen Marktlagen solle die Politik auf flächendeckende Maßnahmen verzichten und lieber eine gezielte Wohnbauförderung betreiben: Etwa indem die Infrastruktur im Umland prosperierender Regionen gestärkt werde und so attraktiver werde für den Wohnungsbau.

Die Mietpreisbremse wird unterschiedlich bewertet

Die Interessenverbände Haus und Grund sowie der Mieterbund bewerten die Mietpreisbremse naturgemäß völlig gegensätzlich. Der Verband der Immobilienbesitzer hält das Instrument nicht nur für nutzlos, sondern sogar für verfassungswidrig und kontraproduktiv, weil damit ein investorenfeindliches Klima erzeugt werde. „Man kann nicht ein mangelndes Angebot durch die Mietpreisbremse ausgleichen“; sagt Ottmar Wernicke, Sprecher von Haus und Grund. „Die Politik tut alles dafür, dass Bauen immer teurer wird“, das sei das zentrale Problem.

Dem Mieterbund hingegen geht die Mietpreisbremse nicht weit genug. Vermieter, die dennoch höhere Mieten verlangen, haben keine Sanktionen zu erwarten. Sie müssen nur ab jenem Termin die überhöhte Miete zurückzahlen, an dem der Mieter den Lapsus bemerkt. „Ein Vermieter sollte beim Vertragsabschluss mitteilen müssen, wie hoch die Vorgängermiete war“, sagt Udo Casper, Geschäftsführer des Mieterbundes.

In einem sind sich die Verbände indes vollkommen einig: Die Auswahl der 68 Städte mit Mietpreisbremse ist ihnen ein Rätsel. So haben Asperg, Altbach und Sindelfingen eine Mietpreisbremse, nicht aber Ludwigsburg, Esslingen und Böblingen. Die Datengrundlage, auf der das Land die Auswahl getroffen hat, wurde nicht veröffentlicht. Der Mieterbund fordert, die Mietpreisbremse an die Höhe des Wohngeldes zu koppeln: dann gelte sie da, wo Wohnraum teuer sei.