Die Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag gönnen sich künftig wieder eine Staatspension. Foto: dpa

Die Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag gönnen sich künftig wieder eine Staatspension. Der Landtag hat die umstrittenen Regelungen am Freitag im Schnellverfahren beschlossen.

Stuttgart - Der Landtag hat am Freitag die umstrittenen finanziellen Neuregelungen für Abgeordnete im Schnellverfahren beschlossen. Die Politiker haben nun wieder die Möglichkeit, im Alter staatliche Pensionen zu bekommen. Nach einer 2008 beschlossenen und 2011 in Kraft getretenen Regelung mussten sich Abgeordnete bislang selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Dafür können sie eine Pauschale in Anspruch nehmen. Vor allem junge Abgeordnete sehen sich damit aber deutlich benachteiligt im Vergleich zu ihren älteren Kollegen, die staatliche Pensionen bekommen werden.

Die Neuregelung gibt den Abgeordneten eine Wahlfreiheit zwischen privater Vorsorge und staatlichen Pensionen. Der Steuerzahlerbund übt scharfe Kritik und spricht von einer „Luxus-Altersversorgung“. Für die Neuregelung zur Altersversorgung stimmten Grüne, CDU und SPD. Dagegen votierten die FDP und die Alternative für Deutschland (AfD). Es gab mehrere Enthaltungen, so vom SPD-Abgeordneten Wolfgang Drexler und den beiden Grünen-Abgeordneten Brigitte Lösch und Alexander Salomon.