Aufhänger des Gesetzes ist der umstrittene Wechsel von Ex-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) zum Mannheimer Energieversorger MVV. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Minister und Staatssekretäre können ab 2023 nicht mehr ohne Weiteres zu Firmen wechseln, nachdem sie ihr Amt niedergelegt haben. Die Regierung darf den Jobwechsel künftig unter gewissen Bedingungen verzögern.

Aus dem Ministerium direkt in die Wirtschaft, sich eine goldene Nase verdienen? Künftig gelten auch in Baden-Württemberg für Minister und Staatssekretäre strengere Regeln bei einem Wechsel in lukrative Jobs bei Unternehmen. Der Landtag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Grünen und CDU die Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder. Minister und Staatssekretäre müssen demnach von 2023 an in den ersten eineinhalb Jahren nach ihrem Rückzug aus der Politik neue Jobs bei der Landesregierung anzeigen.

 

Wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen befürchtet, kann die Regierung den Jobwechsel um ein Jahr verzögern, in gravierenden Fällen um eineinhalb Jahre. Ein externes Gremium soll Einzelfälle auf Interessenskonflikte abklopfen. Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. In dem Kontext wird immer wieder der Fall von Ex-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) genannt, der nur wenige Monate nach seinem Rückzug aus der Politik Berater des Mannheimer Energieversorgers MVV wurde.