In Baden-Württemberg sollen Hartz-IV-Empfänger wegen des 9-Euro-Tickets Geld zurückzahlen. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Hartz-IV-Empfänger sollen in Baden-Württemberg wegen des 9-Euro-Tickets Geld zurückzahlen. Nur die tatsächlich anfallenden Ticketkosten könnten von den Jobcenter übernommen werden.

Anders als in manch anderem Bundesland sollen Hartz-IV-Empfänger in Baden-Württemberg wegen des 9-Euro-Tickets Geld zurückzahlen. Die Jobcenter sollten nur die tatsächlich anfallenden Ticketkosten übernehmen, argumentiert das Wirtschaftsministerium in Stuttgart laut einem Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“ („BNN“, Freitag) in Karlsruhe.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Kliche-Behnke, nannte das in der Zeitung „grotesk und gewissenlos“. Der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK, Hans-Josef Hotz, hält die rechtliche Situation demnach zwar für nachvollziehbar. Aus menschlicher Sicht solle man aber auf Rückforderungen verzichten, sagte er dem Blatt.

„Ein finanzieller Schaden entsteht den Familien nicht“

„Ein finanzieller Schaden entsteht den Familien nicht“, argumentierte eine Sprecherin des Ministeriums. „Insbesondere für diese Kinder und Jugendlichen ist das 9-Euro-Ticket dennoch ein großer Gewinn, denn damit können deutlich weitere Strecken zurückgelegt werden als mit den Schülerfahrkarten.“

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hieß es dem Blatt zufolge, ein Verzicht auf die Rückforderung sei nicht nur sozialpolitisch sachgerecht, sondern lasse sich auch aus den Regelungen aus dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs herleiten. Man werde alle Landesministerien anschreiben, seine Rechtsauffassung klar darlegen und bitten, diese zu berücksichtigen, hieß es aus Berlin.