Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Der Innenminister lobt eine richterliche Entscheidung dazu.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Beobachtung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz begrüßt. „Wen der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet, das entscheidet der Verfassungsschutz selbst nach den Kriterien des Verfassungsschutzgesetzes“, sagte Strobl laut einer Mitteilung.
Der Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 mitgeteilt, den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren zurückwies. Diese Entscheidung bestätigte der VGH nun in einem Eilverfahren. Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar.
Der Verfassungsschutz habe richtig entschieden
Das Hauptsacheverfahren ist nach Angaben einer Sprecherin weiter am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig und ruht derzeit. Ob es wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch unklar. Das müsste eine der beiden Parteien beantragen. AfD-Landeschef Markus Frohmaier sagte, man prüfe das.
„Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument, es ist eine Behördenentscheidung“, sagte Strobl demnach weiter. Der Verfassungsschutz habe richtig entschieden. „Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Es bleibt dabei: Wir behalten die AfD genau im Blick, die Biedermänner und die Brandstifter!“