Die umstrittene Grundsteuerreform hat in Baden-Württemberg fast keine Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen gehabt. Die Einnahmen daraus sind 2025 im Promillebereich gesunken.
Wie sich das Grundsteueraufkommen 2025 entwickelt hat, ist politisch und für viele Eigenheim- und Grundstücksbesitzer gerade in Baden-Württemberg von besonderem Interesse. Denn die Grundsteuerreform, die seit 1. Januar 2025 gilt und bei der die grün-schwarze Landesregierung mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz einen Sonderweg beschritten hat, war im Südwesten besonders umstritten. Viele Grundstückseigner klagten darüber, dass ihre Belastung durch diese Steuer stark gestiegen ist. Bürger, die durch die Grundsteuerreform entlastet worden sind, haben sich öffentlich kaum zu Wort gemeldet.
Einnahmen aus der Grundsteuer bundesweit stabil
Jetzt haben die Statistischen Ämter in Bund und Land Vergleichszahlen geliefert, die eine erste Bilanz erlauben: Bundesweit sind die Einnahmen der Kommunen, denen die Grundsteuer zu hundert Prozent zufließt, laut der Bestandsaufnahme des Statistischen Bundesamtes stabil geblieben. In den Flächenländern – die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg haben die Statistiker ausgeklammert – lag das Grundsteueraufkommen aller Kommunen unverändert bei 14,5 Milliarden Euro.
Das politische Versprechen der Aufkommensneutralität hat der damalige Finanzminister und spätere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) abgegeben, als die Bundesregierung die Grundsteuerreform 2019 auf den Weg gebracht hat. Der Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Grundsteuerpraxis für verfassungswidrig erklärt hat.
Leichter Grundsteuerrückgang
Zu der Gesamtsumme der bundesweiten Grundsteuer in Höhe von 14,5 Milliarden Euro steuert Baden-Württemberg 1,999 Milliarden Euro bei. Das hat das Statistische Landesamt in der Kommunalen Kassenstatistik veröffentlicht. Im Jahr vor der Reform lagen die Grundsteuereinnahmen der Kommunen bei 2,006 Milliarden Euro. Es kam durch die Reform in der Gesamtbetrachtung in Baden-Württemberg also zu einem leichten Rückgang von etwa 0,4 Prozent. In einzelnen Kommunen kann es trotzdem zu deutlichen Verschiebungen gekommen sein.
Wie es für die Bürger mit der Grundsteuer weitergeht, hängt auch von zwei Gerichtsverfahren ab, die zum Landesgrundsteuermodell anhängig sind. Der Bundesfinanzhof hat die nächste Verhandlung auf den 22. April angesetzt. Ein Urteil, ob die dort verhandelten Fälle mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soll laut Informationen des Gerichts dann noch gesprochen werden.
Die Vorinstanz hatte es als verfassungskonform angesehen, dass das Land für die Berechnung der Grundsteuer ausschließlich auf den Bodenwert des Grundstückes abstellt und die Bebauung nicht berücksichtigt. Die Kläger sind in Revision gegangen.
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das die Besteuerung ausschließlich auf den Bodenwert abstellt. Forderungen nach Korrekturen hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann bisher stets auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen, weil belastbare Daten über die Auswirkungen fehlten.