Auch der Einsatz von Schulterkameras („Bodycams“) bei Polizeibeamten ist Bestandteil des Gesetzes. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die grün-schwarze Landesregierung hat das neue Polizeigesetz und eine Bundesratsinitiative zum Bleiberecht gut integrierter Flüchtlinge beschlossen. Nun sollen die Pläne zum Polizeigesetz zügig in den Landtag gehen.

Stuttgart - Nach langen Diskussionen hat die grün-schwarze Landesregierung das neue Polizeigesetz und eine Bundesratsinitiative zum Bleiberecht gut integrierter Flüchtlinge beschlossen. Die Pläne zum Polizeigesetz sollen nun zügig in den Landtag gehen, um auch dort besiegelt zu werden, wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Stuttgart sagte.

Zu dem Paket gehört, dass Baden-Württemberg bald zusammen mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative einreichen will, um für Asylbewerber mit Arbeit eine bessere Bleibeperspektive zu schaffen. Flüchtlinge, die unter die geplante neue Regelung im Bund fallen werden, können zwar nicht schon im Vorgriff darauf eine Beschäftigungsduldung bekommen. Einzelfälle sollen aber der Härtefallkommission des Landes zugeleitet werden, um ihre Abschiebung zu verzögern. Grundsätzlich sollen da, wo es rechtlich möglich ist, zunächst solche abgelehnten Asylbewerber abgeschoben werden, die keine Arbeit haben und nicht in Ausbildung sind.

Beim neuen Polizeigesetz geht es den Angaben zufolge darum, dass Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras („Bodycams“) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen dürfen. Zudem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden. Die Koalition hatte bereits im Dezember eine Einigung zum Polizeigesetz und Bleiberecht verkündet. Über die Auslegung von Details gab es dann aber Streit.