Brustimplantate sind kein Hindernis mehr für den Polizeidienst. Foto: dpa

Implantate in der Brust und trotzdem in den Polizeidienst? Nein. Bislang ließen sich die zuständigen Stellen nur auf gerichtlichem Wege eine Zustimmung abtrotzen. Das ändert sich jetzt.

Karlsruhe - Brustimplantate sind aus Sicht des Landes Baden-Württemberg kein pauschales Hindernis mehr für den Polizeidienst. Eine junge Frau darf trotz der Silikonkissen ihre Ausbildung an der Hochschule für Polizei fortsetzen. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Damit rückt das Land drei Wochen vor einer in dieser Sache anberaumten Gerichtsverhandlung von seiner ursprünglichen Haltung ab.

Das Land hatte argumentiert, dass Brustimplantate etwa bei gefährlichen Einsätzen grundsätzlich ein Risiko darstellten und die Bewerberin abgelehnt. Den Zugang zu der Ausbildung ab März diesen Jahres hatte sich die junge Frau daraufhin per einstweiliger Anordnung vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht (VG) erstritten.

Das VG-Hauptsacheverfahren ist für den 9. November angesetzt - ob es nun überhaupt noch stattfindet, ist zumindest fraglich, teilte der Anwalt der Klägerin auf Nachfrage mit. Derzeit werde über eine Einigung verhandelt. Falls diese zustande komme, „könnte der Termin in Karlsruhe entfallen“.

Land rückt von seiner pauschalen Einschätzung ab

Seinen Sinneswandel begründete das Ministerium als die der Hochschule für Polizei übergeordnete Behörde mit einer aktuellen Prüfung moderner Implantate durch den Polizeiärztlichen Dienst. Diese habe ergeben, dass Brustimplantate der sogenannten 5. Generation „einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht mehr entgegenstehen“.

Auch in anderen Fällen waren Gutachter bundesweit zu den gleichen Schlüssen gekommen. Daraufhin hatte es einige gerichtliche Entscheidungen in ähnlicher Sache gegeben - zugunsten der Bewerberinnen. Zuletzt war in Bayern eine angehende Beamtin per Eilverfahren zur Ausbildung zugelassen worden; das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Bei ihrer Ablehnung von Bewerberinnen mit Brustimplantaten hatten sich die zuständigen Stellen auch im Südwesten bisher stets auf die sogenannte Polizeidienstvorschrift PDV 300 aus dem Jahr 2012 berufen. Darin ist festgestellt, dass „im Polizeidienst stets eine erhöhte Verletzungsgefahr durch körperliche Einwirkungen, vor allem Angriffe oder Stürze, besteht, die zu einer Ruptur des Implantats mit dem Austreten des Silikons und damit zu weitreichenden Komplikationen“ führen könne. Von dieser pauschalen Einschätzung rückt das Land nun ab.