In Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, muss künftig eine sogenannte FFP2 oder vergleichbare Maske getragen werden (Symbolbild) Foto: dpa/Daniel Karmann

Mit seiner neuen Verordnung schert Baden-Württemberg aus dem Bundesschema aus: Gasthäuser müssen früher schließen, Veranstaltungen im Freien werden auf 500 limitiert.

Stuttgart - In Sorge vor dem Herannahen der Omikron-Variante hat die Regierung von Baden-Württemberg eine neue Coronaverordnung erlassen, die unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen, am 27. Dezember, in Kraft treten und vorerst bis 24. Januar 2022 gelten soll. Sie setzt auf Maßnahmen, die die Kontakte zwischen Menschen reduzieren – auch für Geimpfte und Genesene. Das Staatsministerium verkündete die Verordnung am Donnerstagabend.

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Kontaktbeschränkungen im Privaten

Für geimpfte und genesene Personen gilt bei privaten Kontaktbeschränkungen künftig, dass sich bis zu zehn Personen in Innenräumen treffen dürfen, 50 Personen im Freien. Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen zu einem Haushalt nur zwei Personen aus einem weiteren Haushalt dazukommen. Allgemein gilt: Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig vom Impfstatus in keiner dieser Konstellationen mitgezählt.

Neue Maskenpflicht mit FFP2

Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, künftig eine sogenannte FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95- N95-, KF94- oder KF95-Masken. Dies ist eine Soll-, aber keine Mussbestimmung.

Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen werden in der Alarmstufe II – also bei einer Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten – reduziert. Gemeint sind Theater, Oper, Konzerte, Kongresse, Vereins- und und Sportveranstaltungen. In Innenräumen bleibt es dabei, dass die Kapazität nur zu 50 Prozent genutzt werden darf, im Freien wird die erlaubte Teilnehmerzahl von 750 auf 500 reduziert. 

Gastronomie

Die Gasthäuser bleiben geöffnet, da die Landesregierung andernfalls einen „Gastrotourismus“ in andere Länder befürchtet. Allerdings gibt es für Restaurants und Kneipen in Baden-Württemberg künftig eine Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr morgens in der Alarmstufe II. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Treffen in Gaststätten gelten die Regeln der privaten Kontaktbeschränkungen. Diskotheken, Bars und Clubs sind schon zu und bleiben weiter geschlossen. 

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Ausnahmen von 2G plus

Bei den 2G-plus-Regeln gibt es wichtige neue Ausnahmebestimmungen. Bisher waren von ihr Geboosterte und frisch Geimpfte oder Genesene ausgenommen worden. Das hat die Landesregierung nun an die neuen Stiko-Empfehlungen angepasst und präzisiert. Ausgenommen von 2G-plus sind mit der Verordnung nur noch: Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre volle Schutzimpfung abgeschlossen haben sowie Genesene, deren Infektion mit dem Virus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Bisher lag die Frist bei sechs Monaten. Darüber hinaus sind ausgenommen erneut die Geboosterten, also Personen, die ihre Auffrischimpfung schon haben und Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahren. 

Boostern für Jugendliche

Nicht Bestandteil dieser neuen Verordnung ist, dass Jugendliche boostern dürfen. Dieser Hinweis kommt hingegen vom Bund. In Baden-Württemberg können nach Angaben des Sozialministeriums jetzt auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren Auffrischungsimpfungen gegen Corona erhalten, wenn die impfenden Ärzte dazu bereit sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe bei der Gesundheitsministerkonferenz am Mittwoch klargestellt, dass der Bund die Haftung dafür übernehme, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Donnerstag. Vor allem wegen offener Haftungsfragen für Ärzte hatte das Land Boosterimpfungen für diese Altersgruppe zuvor demnach nur „positiv bewertet“. Ärzte, Impfstützpunkte und mobile Impfteams würden über die Entscheidung noch im Laufe des Tages informiert, teilte das Sozialministerium mit. „Ich freue mich, dass der Bund uns hierfür grünes Licht gegeben hat“, sagte Sozialminister Manfred Lucha.