Anglerin in der Dämmerung – früher hätte sie langsam ihre Sachen packen müssen. (Archivbild) Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Ab Donnerstag gibt es kein generelles Nachtangelverbot in Baden-Württemberg. Die Landfischereiverordnung setzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart um.

Stuttgart - Das generelle Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist Geschichte. In der am Donnerstag veröffentlichten neuen Landesfischereiverordnung werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart umgesetzt, teilte das Ministerium für Ländlichen Raum mit. Sechs Angler hatten mit ihrer Klage gegen Deutschlands letztes Nachtangelverbot im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen.

Bislang durften Angler in Baden-Württemberg bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Mit dem Verkünden der neuen Verordnung ändert sich das ab Freitag, wie ein Pressesprecher des Ministeriums sagte.

Nachtangeln in freier Natur fast überall möglich

Das Angeln in freier Natur ist in Baden-Württemberg ab Freitag also fast überall und rund um die Uhr möglich, schreibt das Ministerium. In Zukunft könne es aber an ausgesuchten Gewässern Einschränkungen geben. So bleibt beispielsweise am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau das Nachtangelverbot bestehen, da hier internationale Vereinbarungen mit Österreich und der Schweiz gelten.

Mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung wurde außerdem der Steinkrebs, eine gefährdete heimische Krebsart, in die Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen.