Letzte Chance vor dem Gefängnis: Bewährungshelfer betreuen Straffällige, die vom Gericht Auflagen erhalten haben. Foto: dpa

In der Debatte um die neue Struktur der Bewährungshilfe ist das letzte Wort noch gesprochen. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe kommt zum 1. Januar 2017 wieder in staatliche Hände.

Stuttgart - Die Bewährungs- und Gerichtshilfe kommt zum 1. Januar 2017 wieder in staatliche Hände. Der Landtag stimmte am Mittwoch dem Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung über die Sozialarbeit der Justiz zu. Durch das Gesetz wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und mit den Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg betraut.

„Die geschaffenen Strukturen werden weitergeführt, die Standorte werden beibehalten. Alle Mitarbeiter können ihre wichtige Tätigkeit fortsetzen“, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) in Stuttgart. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Gefängnisstrafen verhindert werden.

Die damalige CDU/FDP-Regierung hatte die Bewährungshilfe 2007 privatisiert und dem Verein „Neustart“ übertragen. Dadurch arbeiten beamtete Bewährungshelfer für ein privates Unternehmen.