Zwei Flüchtlinge aus Syrien bei ihrer Arbeit in Brandenburg. Foto: dpa-Zentralbild

Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt läuft gut in Baden-Württemberg. Doch damit lässt sich das Fachkräfteproblem auf Dauer nicht lösen, warnen die Arbeitgeber.

Stuttgart - Die Arbeitgeber im Land dringen auf mehr Verlässlichkeit beim Thema Zuwanderung. „Das beste Zuwanderungsrecht hilft nichts, wenn die Verwaltungen zu langsam und die Verfahren zu kompliziert und langwierig sind“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger am Montag bei einem Kongress zum Thema „Integration von Flüchtlingen“ in Stuttgart. Uneinheitliche Rechtsanwendung und lange Wartezeiten seien ein Hemmschuh für Zuwanderung von Fachkräften außerhalb der EU.

Insbesondere die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse müsse vereinfacht werden, sagte auch Handwerkspräsident Rainer Reichhold. Dulger etwa schlägt vor, dass Menschen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen können. Ihr Abschluss könne dann etwa nach zwei Jahren anerkannt werden, wenn sie erfolgreich in einem Beruf gearbeitet hätten.

Die Große Koalition will noch in dieser Legislaturperiode ein Einwanderungsgesetz vorlegen. Wenn das komme, so Dulger, müsse auch für eine angemessene Ausstattung der zuständigen Behörden gesorgt werden. Dulger plädierte außerdem dafür, die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften klar von der Integration der Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt zu trennen.

Ärger über Abschiebung erfolgreich ausgebildeter Flüchtlinge

Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich bislang trotz Kritik aus der Opposition ebenso klar gegen einen „Spurwechsel“ von Flüchtlingen ausgesprochen. Damit ist der Wechsel von einem Asylverfahren hin zu einer wirtschaftlich motivierten Zuwanderung gemeint. Der Chef der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit im Land, Christian Rauch, hingegen pflichtet Strobl bei: Grundsätzlich müsse es beide Wege geben. „Aufgrund der Ausnahmesituation 2015/2016 und der hohen Duldungszahl brauchen wir auch Wege, um diesen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen“, so Rauch.

Immer wieder klagen Unternehmer, dass Flüchtlinge, die erfolgreich ausgebildet oder angestellt wurden, abgeschoben werden. Zwar gibt es beispielsweise eine Regel, die besagt, dass Asylbewerber während einer dreijährigen Ausbildung nicht abgeschoben werden und weitere zwei Jahre bleiben dürfen, wenn sie nach der Ausbildung im Betrieb bleiben. Doch werden sie dann nicht geduldet, ist für sie Schluss und der Arbeitgeber verliert einen Mitarbeiter, in den er investiert hat. „Dieser Missstand muss behoben werden“, klagte Handwerkspräsident Reichhold.

Wirtschaftsministerin: Sprache ist der Schlüssel zum Erfolg

Der Staatssekretär im Innenministerium Julian Würtenberger (CDU) erteilte dem allerdings eine klare Absage. Die asylrechtliche Schiene müsse klar getrennt werden. Es gebe ein Reservoir von 61 000 anerkannten Flüchtlingen, aus denen sich die Arbeitgeber im Land bedienen könnten.

Grundsätzlich zogen Wirtschafts- und Sozialministerium mit Blick auf die Beschäftigung von Flüchtlingen aber eine positive Bilanz. Nach jüngsten Daten der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Menschen aus nicht-europäischen Asylherkunftsländern, die einen sozialversicherungspflichtigen Job hatten, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im März waren es rund 29 100 - gut 10 000 mehr als ein Jahr zuvor. Aktuellere Daten liegen nicht vor, weil die Zahlen von den Sozialversicherungsträgern gesammelt werden müssen.

Die Geflüchteten kämen genau da an, wo sie in der Wirtschaft gebraucht würden, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Rund 75 Prozent landeten im Dienstleistungsbereich, 25 Prozent im produzierenden Gewerbe und auf dem Bau. Sprache sei aber nach wie vor der Schlüssel zum Erfolg.