Baden-Württemberg will Doping im Profisport generell unter Strafe stellen Foto: dpa

Kurz vor Beginn des Doping-Prozesses gegen Radprofi Stefan Schumacher an diesem Mittwoch vor dem Landgericht Stuttgart Baden-Württembergs grün-rote Landesregierung ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht.

Stuttgart - Kurz vor Beginn des Doping-Prozesses gegen Radprofi Stefan Schumacher an diesem Mittwoch vor dem Landgericht Stuttgart Baden-Württembergs grün-rote Landesregierung ein Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht. „Wir haben heute im Kabinett beschlossen, eine entsprechende Bundesratsinitiative mit einem konkret ausformulierten Gesetzesvorschlag einzubringen“, sagte Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung.

Hier können Sie den gesamten Gesetzentwurf exklusiv nachlesen.

Mit dem umstrittenen Vorstoß, der unter anderem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) kritisiert wird, will das Land Doping im Profisport generell unter Strafe stellen. „Uns geht es darum, den wirtschaftlichen Wettbewerb zu schützen“, sagte Stickelberger. Ein dopender Profisportler schädige massiv seine Mitbewerber, seine Sponsoren und – im Falle staatlicher Förderung – auch die öffentliche Hand. Dabei gehe es um hohe Geldsummen, oft um Millionen.

Profisportler werden meist nicht strafrechtlich belangt

Bislang werden Profisportler, die verbotene leistungssteigernde Mittel eingenommen haben, meist nicht strafrechtlich belangt, sondern nur von den jeweiligen Sportverbänden gesperrt. „ Wir untergraben nicht die Eigenständigkeit der Verbände“, verteidigte Stickelberger das Vorhaben. Ob und wie lange ein Athlet gesperrt werde, entscheide nach wie vor der Sport. „Aber da, wo kriminelles Unrecht passiert, können wir als Staat nicht tatenlos zuschauen“, so Stickelberger. Unlauterer Wettbewerb sei auch anderswo verboten. „Bei Manipulationen der Aktienkurse kommt zum Beispiel auch das Strafrecht zum Zug“, so der Minister.

Laut Stickelberger will Baden-Württemberg den Gesetzentwurf am 3. Mai im Bundesrat einbringen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Vorstoß in der Länderkammer eine Mehrheit findet. Zugleich hofft er darauf, dass bei der Bundestagswahl im Herbst SPD und Grüne die Macht übernehmen. Beide Parteien stünden einer Verschärfung der Dopinggesetze aufgeschlossen gegenüber, sagte er. Im Falle eines Wahlsieges von Rot-Grün sehe er daher gute Chancen, dass die Forderungen Baden-Württembergs spätestens in der nächsten Legislaturperiode realisiert werden. Die amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung lehnt hingegen ein generelles Verbot von Doping im Profisport bislang ab.

„Der Amateursport bleibt außen vor“

Die Tatsache, dass sich Radprofi Schumacher auch ohne spezielles Anti-Doping-Gesetz nun vor Gericht verantworten muss, spricht laut Stickelberger nicht gegen das Vorhaben des Landes – im Gegenteil. Der Prozess ist seiner Ansicht nach ein „einmaliger Fall“, also die Ausnahme, die die Regel bestätigt. „ Betrug im klassischen Sinne ist beim Doping in der Regel nur ganz, ganz schwer nachweisbar“, sagte er. Daher gebe es nur ganz wenige Strafverfahren gegen dopende Profis. „Nach unserem Gesetzentwurf bräuchte es künftig keinen Schadensnachweis mehr. Die Verzerrung des Wettbewerbs würde reichen.“

Im Fall Schumacher stützt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf den Vorwurf, Schumacher habe durch Doping seinen damaligen Teamchef und Arbeitgeber Hans-Michael Holczer um Gehaltszahlungen in Höhe von 150 000 Euro betrogen.

Mit den Mitteln des Strafrechts eingreifen will Stickelberger nur dort, wo richtig Geld verdient wird. „Der Amateursport bleibt außen vor“, sagte er. Es gehe einzig um Berufssportler – eine Spezies, die der Gesetzentwurf laut Stickelberger wie folgt definiert: Berufssportler würden „wesentliche Teile“ ihres Einkommens durch die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben erzielen – oder aber seien vollständig oder teilweise von der Arbeit für den Sport freigestellt. Mit letzteren sind die sogenannten Sportsoldaten gemeint, „die wollen wir auch erfassen“, so Stickelberger. „Die kriegen als Leistung ihre Sportförderung, sind Beamte oder im vergleichbaren Status und werden für den Sport freigestellt, das ist sicher so viel Wert wie eine geldwerte Zuwendung.“