Dem Vergleich ging ein monatelanger Streit voraus. Foto: dpa

Darf eine Frau mit Brustimplantaten Polizistin werden? Der monatelange Streit über den Fall einer jungen Frau aus Baden geht jetzt seinem Ende entgegen.

Karlsruhe - Eine angehende Polizistin aus Baden kann aufatmen: Sie kann ihre Ausbildung ungehindert fortsetzen und muss kein Gerichtsverfahren wegen ihrer Brustimplantate mehr fürchten. Seine Mandantin wie auch die Hochschule für Polizei hätten einem Vergleich zugestimmt, sagte am Dienstag Stefan Spreter, der Anwalt der jungen Frau. Jetzt müsse das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe den Vergleich nur noch „feststellen und beschließen“, sagte Spreter. Das für den 9. November anberaumte Hauptsacheverfahren ist dann vom Tisch.

Im Rahmen des Vergleichs hätten sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Implantate für die Laufbahn der Frau bei der Polizei nicht mehr als Hindernis thematisiert würden. Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert war auf etwas mehr als 6000 Euro festgesetzt worden.

Land rückt von Haltung zu Silikonkissen ab

Vorangegangen war ein monatelanges Hickhack zwischen der jungen Frau und dem Land um den Zugang zum Polizeidienst. Das Land hatte die Bewerberin trozu erfolgreichem Auswahltest abgelehnt, weil Brustimplantate nach dem damaligen Verständnis ein pauschales Hindernis für diese Laufbahn waren. Daraufhin hatte sich die Frau ihren Ausbildungsplatz vor dem VG Karlsruhe vorläufig erstritten.

Das Land rückte angesichts neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu modernen Silikonkissen inzwischen von seiner Haltung ab. Der Vergleich soll nun einen Schlussstrich unter diesen Rechtsstreit ziehen. Bundesweit hatten Gerichte in ähnlichen Fällen bereits zugunsten der Bewerberinnen geurteilt.