Der Bürgermeister ist wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung und Untreue vor Gericht. (Symbolbild) Foto: imago images/Shotshop/Birgit Reitz-Hofmann via www.imago-images.de

Der Bürgermeister von Bad Schönborn wird vor Gericht geladen: Er steht im Verdacht, angeordnet zu haben, den Rathaustisch zu zerschlagen – wegen der Coronaregeln.

Bad Schönborn - Mit Verweis auf die Corona-Abstände soll er angewiesen haben, dass der Ratstisch im Rathaus zerschlagen wird: Nun muss sich der Bürgermeister von Bad Schönborn (Landkreis Karlsruhe) am 4. April vor Gericht verantworten. Weil Klaus Detlev Huge den Angaben zufolge zudem ohne Genehmigung einen Erdwall an einer Bundesstraße errichten ließ, wirft ihm die Staatsanwaltschaft neben Sachbeschädigung Untreue vor. Der Deutschen Presse-Agentur bestätigte Huge am Montag die Ladung. Nach Angaben der „Badischen Neuesten Nachrichten“, die zuerst darüber berichtet hatten, hatte er sich bezüglich des Erdwalls in persönlichen Kolumnen für den „gravierenden Fehler“ entschuldigt.

Würde als vorberstraft gelten

Die Staatsanwaltschaft hat nach Auskunft eines Sprechers den Erlass zweier Strafbefehle mit Geldstrafen von 90 Tagessätzen à 150 Euro beziehungsweise 150 Tagessätzen à 175 Euro beantragt. Damit würde Huge als vorbestraft gelten. Das Amtsgericht Bruchsal habe aber die Strafbefehle nicht erlassen, sondern eine Hauptverhandlung anberaumt.