Eine Lehrerin in Bad Mergentheim hat offenbar rustikale Erziehungsmethoden. Foto: dpa/Symbolbild

Erziehungsmethoden wie aus dem 19. Jahrhundert: Eltern erheben schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Lehrerin an einer katholischen Privatschule in Bad Mergentheim.

Bad Mergentheim - Eine Lehrerin in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) soll einen Erstklässler während der Schulstunde mit einem Seil an einen Stuhl festgebunden haben. Das berichteten die „Fränkischen Nachrichten“ am Donnerstag. Mehrere andere Erstklässler aus derselben Klasse der katholischen Privatschule hätten die gesamte Schulstunde auf dem blanken Fußboden kniend verbringen müssen. Anlass des Vorfalls, der sich bereits in der vergangenen Woche ereignet hatte, sei gewesen, dass die Schüler am Vortag ihre Stühle beim Aufräumen nicht richtig auf die Tische gestellt hatten. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft die Vorfälle.

Die Behörde hat die Rechtsaufsicht über die Privatschule. Danach hatte sich die Elternbeiratsvorsitzende am Donnerstag vergangener Woche an die Schulleitung gewandt. Bei dem Gespräch mit Schulleitung, Lehrerin, Elternvertretern sowie weiteren Pädagogen am Samstag sei klar geworden, dass die Vorgehensweise der Lehrerin grundsätzlich nicht den pädagogischen Vorstellungen und Werten der Schule entspreche. Sie habe dann „aus persönlichen Gründen“ gekündigt, sagte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums.

Die Angelegenheit werde durch schulfachliche und juristische Mitarbeiter geprüft. Zudem werde untersucht, ob der Lehrkraft eine künftige Tätigkeit als Lehrerin an einer Privatschule zu untersagen sei. „Weitere Aussagen wollen wir aufgrund der Verschwiegenheitspflicht in Personalangelegenheiten nicht erteilen“, sagte die Sprecherin weiter.

Der Schulleiter war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, das Kultusministerium in Stuttgart wollte sich nicht äußern. „Für Privatschulen sind wir nicht zuständig“, sagte eine Sprecherin. Grundsätzlich lege jede Lehrkraft einen Diensteid ab, zudem müsse sich jeder Pädagoge an Paragraf 90 des Schulgesetzes halten, in dem es unter anderem heißt: „Die körperliche Züchtigung ist ausgeschlossen.“