Die Hiltenburghütte beliebt für Ausflüge – doch was ist aus dem erwirtschafteten Geld geworden? Foto: privat

Einige Mitglieder wollen eine Offenlegung der Finanzen des Ortsvereins erstreiten. An diesem Freitag beginnt der Prozess in Geislingen.

Bad Ditzenbach - Es hat sich zunächst angefühlt, wie einer der ganz großen Kriminalprozesse im Stuttgarter Landgericht: Leibesvisitation bei jedem Prozessbesucher, obwohl es vor dem Geislinger Amtsgericht nicht um Mord und Totschlag ging, sondern lediglich um eine ziemlich missratene Mitgliederversammlung des Bad Ditzinger Albvereins.

Frank Darter, offiziell seit dem 1. Januar 2016 Mitglied in dem Verein der Wanderfreunde, wollte mithilfe von Justitia einerseits einen Einblick in die Kassenunterlagen ebenjener Albvereins-Ortsgruppe erzwingen und außerdem festgestellt wissen, dass aus formalen Gründen sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Januar dieses Jahres nichtig sind – inklusive der Entlastung des Vorstandes. Im Raum steht so ganz nebenbei, dass es womöglich schwarze Kassen geben könnte bei denen, die unter anderem die Hiltenburghütte am Ditzenbacher Hausberg bewirtschaften.

Am Ende der Verhandlung im vor allem mit gut 40 Albvereinsmitgliedern voll besetzten Saal vier des Amtsgerichts stand ein von der Richterin Geiger Lorenz vorgeschlagener Vergleich, dem nach längeren Diskussionen sowohl die Kläger um Frank Darter als auch der Vereinsvorsitzende Rainer Maier und sein Rechtsvertreter zustimmten. Die Absprache: Beide Parteien sind sich einig, dass sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Januar ungültig sind. Spätestens zum 15. Oktober werden laut dem Vergleich alle gut 300 Mitglieder des Ditzenbacher Albvereins zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der die Ergebnisse des momentan im Entstehen befindlichen Gutachtens eines Steuerberatungsbüros zur Albvereinskassenführung vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

Außerdem werden alle Kassenbücher und Unterlagen zu einem noch zu bestimmenden Termin vor Ende November für mindestens sechs Stunden im Ditzenbacher AV-Heim zur Einsichtnahme für alle Mitglieder ausgelegt. Und bis spätestens zum 30. November führt der Albverein eine erneute Mitgliederversammlung durch, in der jene formal zweifelhaft zustande gekommenen Beschlüsse in vereinsrechtlich korrekter Form nachgeholt und ordentlich dokumentiert werden.

Die Dokumentation dessen, was tatsächlich in der fraglichen Versammlung diskutiert und beschlossen wurde, ist einer der Punkte gewesen, in denen die Richterin deutliche Kritik an der Handhabung durch die Vereinsführung übte. „Das, was Sie ein Protokoll nennen“, so schrieb sie dem Vereinsvorsitzenden ins Stammbuch, genüge nicht einmal ansatzweise dem, was das Vereinsrecht vorschreibe. Einzelne Beschlüsse oder auch Fragen, die Darter in der Sitzung gestellt haben will, sind darin ebenso wenig erwähnt wie die von Maier ins Feld geführte ablehnende Abstimmung über Darters Begehren, vor der Entlastung in die Kassenbücher blicken zu dürfen. Eine Abstimmung, die laut Darters Rechtsanwalt ohnehin unzulässig gewesen wäre, weil sie Rechte eines Einzelmitglieds „mit Füßen tritt“. Der Hauptgrund für die Empfehlung der Richterin, die Sitzung zu widerholen, war für diese aber die Tatsache, dass sich jenes rudimentäre Sitzungsprotokoll „nicht als Nachweis einer Entlastung eignet“.

Der Kassenkampf, so hatte Darter zuvor vor Gericht erläutert, habe sich letztlich an Sanierungsplänen für die vereinseigene Hiltenburghütte entzündet, die der Verein im Sommer an jedem zweite Wochenende bewirtschaftet.

Aus Sicht einiger Mitglieder müsste aus dieser Bewirtschaftung deutlich mehr Geld in der Albvereinskasse gelandet sein als jene 1000 Euro an Jahresgewinn, von denen offenbar die Vereinkassiererin im Januar in ihrem ebenfalls rudimentären Kassenbericht ohne schriftliche Unterlagen berichtet hat. Der Verbleib des strittigen Geldes würde diejenigen interessieren, die auf Mittel für den Umbau hoffen.