Vom 1. April setzt Porsche auf neue Regeln. Dazu gehört, dass Handys im Werk während der Arbeitstätigkeitnicht mehr privat genutzt werden dürfen. Was bei anderen Konzernen gilt.
Diese Ankündigung sorgt immer noch für viel Gesprächsstoff. Bei Porsche tritt am 1. April im Stammwerk Zuffenhausen in der Produktion eine neue Regel zur privaten Handynutzung in Kraft, von dem sich die Geschäftsführung mehr Sicherheit am Arbeitsplatz verspricht. Wie halten es die anderen Automobilhersteller in der Region Stuttgart?
Mercedes-Benz
Ein kategorisches Nein zur privaten Handy-Nutzung gibt es bei Mercedes nicht. Nur in besonders störanfälligen und deshalb entsprechend gekennzeichneten Bereichen sei der Gebrauch von Mobiltelefonen untersagt, so eine Konzernsprecherin: „Grundsätzlich gilt: Die private Nutzung von Mobiltelefonen ist während der Arbeitszeit erlaubt, soweit dadurch die Arbeitserledigung und der Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt werden. Soweit sie am Arbeitsplatz mitgeführt werden, haben die Beschäftigten dafür Sorge zu tragen, dass dadurch keine Störungen im Arbeitsablauf auftreten. Der Vorgesetzte kann daher die private Nutzung im Einzelfall untersagen, wenn entsprechende Beeinträchtigungen oder Störungen feststellbar sind.“
Daimler Truck
Beim Lkw-Hersteller Daimler Truck ist der Fall ganz ähnlich gelagert wie bei Mercedes. Es gibt auch dort kein generelles Handyverbot. Allerdings gelten dieselben Richtlinien wie beim früheren Mutter-Konzern. Aus Gründen der Arbeitssicherheit könne die Nutzung von Mobiltelefonen in bestimmten Bereichen grundsätzlich untersagt sein, so ein Konzernsprecher: „Eine Änderung oder Anpassung dieser Regelung ist derzeit nicht geplant.“
Bosch
Auch bei Bosch gibt es kein zentrales Verbot für die Nutzung von privaten Handys in den Werken. „Wir vertrauen auf das verantwortungsbewusste Handeln unserer Mitarbeitenden“, so eine Unternehmenssprecherin. Die Nutzung privater Handys unterliege jedoch Regelungen, um die Sicherheit, den Schutz von Unternehmensdaten und einen ungestörten Betriebsablauf zu gewährleisten. Grundsätzlich gelte in allen Bosch-Werken aber ein striktes Verbot von Bild- und Tonaufnahmen. „Darüber hinaus kann die Ausgestaltung der Regelungen zur privaten Handynutzung standortspezifisch variieren, um den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden“, heißt es weiter in der Erklärung.