Der Fahrer verlässt sich auf den Autopiloten – bei einem Unfall soll daher der Hersteller haften. Foto: dpa

Verbraucherschützer wollen bei einem Unfall eines Fahrzeugs mit Autopilot den Hersteller zur Verantwortung ziehen. Zudem soll der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Daten der Fahrzeughalter ausreichend geschützt werden.

Berlin - Autos, die selbst einparken und auf der Autobahn die Spur wechseln, sind bereits Realität. Zumindest zu Testzwecken setzen Autobauer wie Daimler schon jetzt Wagen mit Autopiloten im Straßenverkehr ein. Doch was passiert, wenn der Fahrer die Hände vom Lenkrad nimmt, sich einer anderen Tätigkeit widmet – etwa nebenher ein Buch liest – und die Kontrolle dem Autopiloten überlässt und es dann zu einem Unfall kommt? Fragen wie diese müssen geklärt werden, bevor das selbstfahrende Auto Realität wird. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits eine Ethikkommission eingerichtet, die sich mit den Herausforderungen des automatisierten Fahrens beschäftigen soll. Denn die Verantwortung und Kontrolle im Straßenverkehr völlig einem Computer zu überlassen, kann gerade bei Kollisionen problematische Haftungsfragen nach sich ziehen. Daten- und Verbraucherschützer sind alarmiert, weil bislang nicht geregelt ist, wie die Daten der Fahrzeughalter ausreichend geschützt werden können.

Datensicherheit spielt wichtige Rolle

Die Verbraucherzentrale des Bundes (VZBZ) hat am Montag ihr Rechtsgutachten zum Thema „Sicheres Fahren mit Autopilot“ vorgestellt. Hintergrund ist, dass Dobrindt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt hat, in dem Regelungen zum autonomen Fahren aufgenommen werden sollen. Der Entwurf befindet sich momentan in der Ressortabstimmung. Eine der wichtigsten Fragen für die Verbraucherschützer ist, wer bei einem Unfall haftet: Wer ist Schuld und übernimmt die Verantwortung, wenn etwa Menschen bei einer Kollision mit einem automatisierten Auto zu Schaden kommen, also verletzt werden oder gar sterben? Der Vorstandsvorsitzende der VZBZ, Klaus Müller, sagt: „Der Verbraucher muss aus der Verantwortung genommen werden.“ Der Hersteller müsse garantieren, dass die automatisierten Systeme einwandfrei funktionieren. Bei einem Unfall müsse deshalb auch der Autobauer haften.

Für die Gutachter spielt zudem die Datensicherheit eine wichtige Rolle. Das automatisierte Auto sammelt Daten in großer Menge – etwa personenbezogene Ziele, das individuelle Verhalten im Verkehr und sogar die persönliche Befindlichkeit des Fahrers. „Die Datensammler sind im Angriff auf das Auto“, warnt der Rechtsanwalt Gerhart Baum, der als Experte den VZBZ beraten hat. Er forderte Datentransparenz: „Die Verbraucher müssen wissen, was mit den Daten passiert und selbst entscheiden dürfen, welche Informationen zugänglich sind und welche nicht.“

Ethische Leitsätze sollen ausgearbeitet werden

Um Vertrauen in die Datensicherheit zu schaffen, verlangen die Gutachter ein sogenanntes Trust-Center. Diese neutrale Instanz soll Fahrzeug- und Verkehrsdaten sammeln, verwalten, anonymisieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen – Stichwort: Open Data. Auf diese Weise können beispielsweise Straßenschäden, Unwetterwarnungen oder Staumeldungen frühzeitig allen Verkehrsteilnehmer mitgeteilt werden. Die Stelle soll auch als Vermittler zwischen Dateninhabern, berechtigen Dritten wie Versicherungen und der Polizei fungieren, um dem Datenmissbrauch entgegenzuwirken. Hinzu komme die Gefahr eines Hacker-Angriffs, vor dem kein digitales System sicher sei.

Zuletzt sollen „ethische Leitsätze“ für das automatisierte Fahren ausgearbeitet werden. Denn der Autopilot wird in Situationen, die nicht schadensfrei zu lösen sind, in Bruchteilen von Sekunden eine Entscheidung treffen. Im Dilemma muss sich der Computer zwischen zwei oder mehreren Unfallkonstellationen entscheiden. Doch während der Mensch meist intuitiv handelt, basiert die Handlung des Systems auf Algorithmen, die programmiert sind und im Grunde vorweggenommene Entscheidungen darstellen. Um Diskriminierungen zu verhindern, sollen die für die Algorithmen herangezogenen Kriterien und die Funktionsweise offengelegt werden, fordern die Verbraucherschützer.

Hierfür solle ein sogenannter Algorithmen-Tüv eingerichtet werden, der feststellen kann, welche Daten in die Programmierung einfließen. Wichtig sei, dass bei der Verarbeitung von Daten keine spezifischen Merkmale „wie zum Beispiel Informationen zum Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder Einkommen zur Entscheidungsfindung in unvermeidlichen Schadenssituationen hinzugezogen werden“ dürfen, sagen die Gutachter. So soll etwa verhindert werden, dass der Autopilot in einer Unfallsituation wertend eingreift; sich also beispielsweise entscheidet, das Leben eines jüngeren Menschen über das eines älteren zu stellen.