Das insolvente Salacher Autohaus Enes Foto: Giacinto Carlucci

Wem gehört das R 8 Coupé von Audi, den die Käufer von einem insolventen Salacher Autohaus erhalten hatten? Das Landgericht hat nun entschieden: der Bank.

Am Ende haben die juristischen Argumente des Klägers, zumindest in der ersten Instanz, dann doch nicht gereicht. Im Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart im Zusammenhang mit einem Autokauf beim insolventen Salacher Autohaus Enes hat das Gericht die „Klage auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II und auf Feststellung des auf deren Nichtherausgabe beruhenden Nutzungsausfalls des Käufers“ abgewiesen, teilte Richter Kai Hermes am Donnerstag mit.

 

Damit war die Klage gegen die CreditPlus Bank AG nicht nur erfolglos, vielmehr wurde der Widerklage der Bank auf Herausgabe des Fahrzeugs stattgegeben, teilte Hermes mit. Er ist Pressesprecher des Landgerichts für Zivilsachen.


Im Verfahren ging es um ein R 8 Coupé von Audi, den ein Mann aus Südhessen im vorigen November beim später insolventen Salacher Autohaus Enes gekauft hat. Der Sportwagen kostete 79 000 Euro. Der Audi ging zwar nach Südhessen, der Käufer hat aber nie die erforderlichen Papiere für die Zulassung (früher Fahrzeugbrief) erhalten. Die Bank CreditPlus, die den Wagen per Kredit dem Autohaus finanziert hat, behielt die Papiere als Sicherheit.

Credit Plus verlangt vollständig bezahlten Audi R8

Die Vertreter der Bank hatten argumentiert, dass der Autohändler den R 8 nie hätte ohne die Einwilligung des Geldgebers verkaufen dürfen, zumal der Preis unter dem Einkaufspreis des Wagens sei. Dass der Käufer „gutgläubig“ den Sportwagen kaufte, hat der Anwalt der Bank, Arnold Oppermann, bestritten. Die Bank fordert zudem eine Entschädigung für den Wertverlust des Wagens, der in den vergangen elf Monaten eingetreten ist. Diese Forderung fließt in die Entscheidung vom Richter ein. Er setzte den Streitwert nicht auf 79 000, sondern auf 84 000 Euro fest.

Während des Verfahrens war Klägeranwalt Marijan Kulisch optimistisch, am Landgericht Stuttgart erfolgreich zu sein. Er argumentierte zunächst mit dem Rahmenkreditvertrag zwischen dem Autohaus und der Bank. Der Vertrag habe dem Händler den erforderlichen Freiraum eingeräumt. Zudem untermauerte Kulisch seine Argumente durch Regeln im Handelsgesetzbuch.

Wie sich das Gericht damit auseinandergesetzt hat, ist offen, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.