Auch die Mitarbeiter der Autobahnmeistereien sind betroffen. Foto: dpa

Die Länder werden ihre für den Autobahnbau und -betrieb zuständigen Mitarbeiter an den Bund abgeben. Aber was bedeutet das für Betroffene? Gewerkschaften warnen vor einer Reise ins Unbekannte.

Stuttgart - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will rasch Nägel mit Köpfen machen. „Wir treiben die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen voran und ordnen das System komplett neu“, hat er kürzlich nach einem Spitzentreffen zum Thema Autobahnen mitgeteilt. Von 2021 an soll der Bund für die Planung, den Bau und Betrieb der deutschlandweit 13 000 Kilometer Autobahnen zuständig sein, eine Infrastrukturgesellschaft nach privatem Recht wird hierfür gegründet sowie ein Fernstraßen-Bundesamt mit Sitz in Leipzig.

Der Plan ist seit langem Konsens zwischen Bund und Ländern – aber was er für die bundesweit 15 000 bis 18 000 betroffenen Mitarbeiter in den Landesbehörden und Autobahnmeistereien genau bedeutet, das ist noch unklar. Mehrere Gewerkschaften haben jetzt Alarm geschlagen. In Baden-Württemberg sind nach Schätzungen rund 1000 Landesbedienstete betroffen – 350 Beamte und 650 Tarifbeschäftigte. Für sie gelte es vier verschiedene Tarifverträge auszuhandeln, sagt Markus Kling von Fachbereich Bund-Länder der Gewerkschaft Verdi in Stuttgart. Das brauche Zeit. Aber die Uhr tickt, denn schon zum 1. Januar 2019 sollen die Länder an das Bundesverkehrsministerium eine personalisierte Liste von Mitarbeitern schicken, mit Daten über deren Qualifizierung und ob sie in die neue Bundesbehörden wechseln könnten. „Aber bis dahin besteht sicher noch keine Klarheit, wohin die Reise geht“, sagt Kling.

Gibt es eine Rückkehrmöglichkeit zum Land?

Im Herbst habe das Landesverkehrsministerium dankenswerterweise ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren anberaumt, in der die Mitarbeiter sich digital äußern können, ob sie bereit für einen Wechsel zum Bund sind oder nicht. Aber auf welcher Grundlage solle man die Entscheidung fällen, wenn die Arbeitsbedingungen beim neuen Arbeitgeber bis dahin nicht feststehen? Gibt es einen Haustarifvertrag bei der Infrastrukturgesellschaft, die nach privatem Recht organisiert sein soll? Gilt der für den öffentlichen Dienst weiter? Wie steht es um Mitbestimmungsmöglichkeiten? Eine Rückkehrmöglichkeit zum Land? Werden Betriebsrenten weiter bedient? Und was ist mit der „Überleitung“ in die neuen Behörden, wenn unterschiedlichste Besitzstände von Mitarbeitern, verschiedene Arbeitszeitregelung und Entgelte aus den Ämtern von 16 Ländern unter einen Hut gebracht werden müssen? Kling beklagt, dass es zur Zeit gerade keine Terminangebote der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) gebe, um neue Tarifverträge zu verhandeln. In der Sommerpause wird also nichts passieren. Wegen eines Streits um die Uni-Kliniken in Nordrhein-Westfalen herrsche Eiszeit mit der TdL und man werde sozusagen „in Sippenhaft“ genommen – zulasten der Autobahnbauer und Kolonnenführer in den Autobahnmeistereien?

Bei der TdL in Berlin weist man die Vorwürfe zurück. „Die Arbeitsbedingungen beim künftigen Arbeitgeber Infrastrukturgesellschaft werden nur zwischen Verdi und dem Bund vereinbart“, sagt TdL-Pressesprecherin Eva Henkel. „Erst wenn die Ergebnisse für den neuen Arbeitgeber vorliegen, sind Verhandlungen mit der TdL zum Interessenbekundungsverfahren sowie zu den Arbeitsbedingungen der bei den Ländern verbleibenden Beschäftigten sinnvoll.“ Und dazu sei man bereit.

Am Donnerstag beginnen immerhin Sondierungsgespräche der Gewerkschaften mit dem Bundesverkehrsministerium über das Schicksal der Straßenbauer, die zur Infrastrukturgesellschaft sollen. Trotzdem klagen die Gewerkschaften über Zeitnot. Verdi will aufgrund der Unklarheit keinem Mitarbeiter raten, sich in irgendeiner Form zu äußern. Am sichersten sei wohl der Status eines Landesbeamten, der in die Position eines Bundesbeamten wechsele, sagt Markus Kling. Da würde er „einen Tick besser bezahlt“, aber auch diese Möglichkeit sei mit Fallstricken verbunden. Ein Bundesbeamter aus Baden-Württemberg kann im gesamten Bundesgebiet versetzt werden – also Stolpe statt Stuttgart. Im jetzt bekannt gewordenen Standortkonzept für die neue Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen (IGA) sind Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg als dauerhafte Niederlassungen genannt, Heidelberg und Heilbronn sind nur als temporäre Filialen ausgewiesen, solange der Ausbau der A 6 läuft. „Das Thema brennt den Leuten auf den Nägeln. Was ist, wenn die Filialen dann in fünf oder zehn Jahren schließen?“ fragt Kling.

Auch der Beamtenbund bemängelt das „Hauruckverfahren“

Auch andere Gewerkschaften warnen vor einem „Hauruckverfahren“ des Bundes, wie es Volker Geyer, Vize-Vorsitzender im Deutschen Beamtenbund formuliert. Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen und derzeit herrsche „große Verunsicherung“ unter den Beschäftigten, sagt Geyer. Die drei Fachgewerkschaften im Beamtenbund – die BTB, die Komba-Gewerkschaft sowie die Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VdStra) halten die Zeitschiene „für sehr ambitioniert“. Der derzeitige Sachstand reiche ihnen nicht aus, „um den Beschäftigten eine Wechselempfehlung auszusprechen“, sagen sie.

Im Landesverkehrsministerium in Stuttgart hält man sich aus der Sache heraus. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher, dass das Land gesetzlich verpflichtet sei, dem Bund zum Januar 2019 „einen Verwendungsvorschlag zu geben, aus dem der künftige Einsatz der Beschäftigten hervorgeht“. Auch wenn bis dahin nicht alle tariflichen Fragen geklärt seien, halte das Ministerium am Interessenbekundungsverfahren fest. Darin könnten Mitarbeiter freiwillig angeben, wo sie in Zukunft arbeiten wollen: „Das hat für die Beschäftigten auch Vorteile und verpflichtet sie zu nichts.“