Der Staatsanwalt fand klare Worte: Ein 29-Jähriger habe auf einem Supermarkt-Parkplatz in Neckartenzlingen einen 22-Jährigen Widersacher in Tötungsabsicht überfahren wollen. Mordmerkmale wie das der Gemeingefährlichkeit seien gegeben.
Im Prozess wegen der Auto-Attacke von Neckartenzlingen im Februar vor dem Landgericht Stuttgart wurden die Plädoyers gehalten. Ein 29-Jähriger soll auf einem Supermarktparkplatz gezielt auf einen 22-Jährigen mit seinem Auto zugefahren sein und bei dessen anschließender Flucht mit einer Waffe auf ihn gezielt haben, ohne dass sich ein Schuss gelöst hatte.