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Kassiererin soll für Alkoholverkauf büßen - nun aber wird Filiale ein Fall für Gewerbebehörde.

Stuttgart - Alles begann damit, dass eine Aushilfe im Supermarkt 2100 Euro Bußgeld zahlen sollte, weil sie Alkohol an Jugendliche verkaufte. Den Discounter selbst ließen städtische Behörden unbehelligt. Jetzt gibt es den Verdacht gravierender arbeitsrechtlicher Verstöße.

Die Affäre um ein überzogenes Bußgeld, das eine 17-jährige Aushilfskassiererin wegen des Verkaufs von Biermixgetränken an Jugendliche bezahlen sollte, weitet sich aus. Längst geht es nicht mehr darum, dass der Betrag von 2100 Euro ein Versehen der Bußgeldbehörde ist, wie die Stadt nach der Berichterstattung dieser Zeitung einräumte. Vielmehr gibt es Vorwürfe unzureichender Einweisungen, der Arbeitgeber steht zudem im Verdacht, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen zu haben.

Die 17-Jährige war im Stuttgarter Süden als Aushilfe in einer Rewe-Filiale beschäftigt - hat aber nach Angaben ihres Anwalts Klaus Germann "nie eine Mehrfertigung ihres Arbeitsvertrags bekommen". Der Jurist betont, dass die Jugendliche nicht die einzige Betroffene ist. Dabei ist der Arbeitgeber durch das Nachweisgesetz verpflichtet, spätestens nach einem Monat die Vertragsbestimmungen schriftlich auszuhändigen.

Für Germann wiegt noch schwerer, dass "der Arbeitsvertrag mit einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern abgeschlossen wurde". Gerade wegen der geschäftlichen Unerfahrenheit von Jugendlichen seien diese im Rechtsverkehr besonders schutzwürdig. "Die Eltern haben aber nicht unterschrieben", behauptet er.