Das Verfahren am Marbacher Amtsgericht ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Foto: (KS-Images.de)

Ein 50-Jähriger ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Marbacher Amtsgericht gestanden. Sein Kontrahent brachte seine islamfeindlichen Ansichten auch im Gerichtssaal zu Gehör.

Marbach - Ein Rentner aus Marbach hat mit seinen islamfeindlichen und rassistischen Sprüchen zum Jahresanfang einen Mann gegen sich aufgebracht. Seine Ansichten brachte der 79-Jährige nun auch lautstark im Gerichtssaal zu Gehör. Am Dienstag hatte sich allerdings nicht er, sondern ein 50-jähriger Frührentner vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Marbach zu verantworten. Laut Anklage war der Jüngere an einem Nachmittag im Januar 2020 in einem Park in Marbach an den Älteren von hinten herangetreten und hatte ihn zu Boden gerissen. So schilderte das Opfer den Vorfall jedenfalls bei der Polizei. Das wertete die Ermittlungsbehörde als eine vorsätzliche Körperverletzung.

„Wir waren zu viert im Park und er war ebenfalls mit einer Gruppe dort – so etwa 200  Meter entfernt“, berichtete der nun angeklagte 50-Jährige im Gerichtssaal: „Ich kenne ihn von einem Altkleiderort, da kriegt man billig gebrauchte Kleidung.“ Im Park habe der 79-Jährige dann sehr laut gelästert, „über den heiligen Jesus, über Mohammed, das seien alles Kinderschänder gewesen“. Auf die nachdrücklichen Fragen des Staatsanwaltes räumt der Angeklagte schließlich ein, „da sind mir meine Sicherungen durchgebrannt“.

Er habe zuerst das Gespräch mit dem Älteren gesucht, doch der antwortete nicht. Daraufhin zog ihn der 50-Jährige an seiner Jacke auf Schulterhöhe hoch. Anstatt einzulenken rief ihm der Ältere jedoch zu: „Ihr seid Muslime und alle Terroristen.“ Ein Freund sei dann dazwischen gegangen, um weiteren Ärger zu verhindern. Im Zeugenstand prahlte der 79-Jährige, „außerordentlich gut belesen“ zu sei. Er sei sogar Professor, und für seine kritische Einstellung gegenüber dem Islam bekannt. „Man weiß ja, dass die kein Buch lesen und bildungsmäßig weit unter unserem Niveau sind“, referiert er ungefragt weiter und fing sich daraufhin einen Verweis des Gerichts ein.

Laut und dramatisch schildert der massige große Mann, mit welcher Gewalt er sich damals aus dem Griff des Anderen, der klein und hager auf seinem Stuhl saß, habe loslösen müssen. Das soll zu erheblichen Nacken- und Schulterschmerzen geführt haben. Auf Nachfrage des Staatsanwalts musste das vermeintliche Opfer jedoch auch einräumen, den „Angreifer“ im Anschluss verfolgt zu haben und dabei ausgerutscht und kurz zu Boden gegangen zu sein.

Die Prozessbeteiligten einigten sich dann kurzerhand, das Verfahren gegen den 50-Jährigen wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das erlaubt die Strafprozessordnung, wenn die Schuld des Täters als gering angesehen wird. Diese Entscheidung ergeht durch einen Beschluss des Gerichts und ist nicht anfechtbar.