Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Psychotherapie zu einem eigenen Studiengang machen, um zielgerichteter ausbilden zu können. Foto: dpa

Psychotherapeuten müssen nach dem Studium eine Ausbildung anschließen, während der sie wenig oder kein Geld verdienen und sich oft verschulden. Das will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ändern: Er legt einen Gesetzentwurf vor, der die Ausbildung revolutioniert.

Berlin - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Ausbildung der Psychotherapeuten auf eine ganz neue Grundlage stellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf seines Hauses hervor, der am späten Donnerstagabend den Fraktionen des Bundestages zugeleitet wurde und unserer Zeitung vorliegt.

Kernpunkt der Novelle des Psychotherapeuten-Gesetzes ist die Einführung eines eigenständigen neuen Hochschulstudienganges Psychotherapie. Das Studium soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung enden. Bei Bestehen wird die Approbation erteilt, der Absolvent hat dann die Berechtigung, in seinem Beruf zu arbeiten. Anschließend soll dann eine Phase der Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen folgen. In dieser Zeit können die Psychotherapeuten bereits Patienten behandeln und Geld verdienen.

Derzeit ist ein Vollzeitstudium Psychologie erforderlich

Die Pläne des Gesundheitsministers bedeuten eine erhebliche Änderung zur gegenwärtigen Praxis: Heute müssen Therapeuten ein Vollstudium der Psychologie oder der Pädagogik (bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) absolvieren und dann eine Fachausbildung anschließen, in der sie aber keinen Anspruch auf Vergütung haben, da die Approbation erst nach dem Abschluss der Ausbildung erteilt wird. Bis dahin sind sie in einer Art Praktikantenverhältnis beschäftigt. Künftig sollen die Psychotherapeuten in Weiterbildung dagegen im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses eine Vergütung erhalten.

Minister Spahn sagte unserer Zeitung, Psychotherapeuten seien „ein wichtiger Teil unserer Gesundheitsversorgung“. Ziel des Gesetzes sei es, „eine eigenständige, fundierte und attraktive Ausbildung zu schaffen“. Mit der Reform komme die Politik „nach langen Vorarbeiten endlich zur gesetzgeberischen und von vielen ersehnten Umsetzung“.

Spahn erfüllt Forderung aus der Fachwelt

Tatsächlich hatte der Deutsche Psychotherapeutentag den Deutschen Bundestag bereits im November 2017 aufgefordert, eine Reform des Psychotherapeutengesetzes „noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden“. Spahn möchte das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte 2019 durch den Bundestag bringen. Der Bundesrat muss den Plänen zustimmen. Das Studium der Psychotherapie soll dann nach den Vorstellungen des Ministeriums erstmals 2020 angeboten werden können.

Aus Fachkreisen kam Lob für die Pläne. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, sagte, er begrüße „das Ziel eines eigenständigen Studienganges, der mit einer staatlichen Prüfung und der Approbation abschließt und den Weg zu einer anschließenden Weiterbildung vorsieht“. Das sei „der richtige Weg.“ Man werde gründlich prüfen, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht werde. Dazu gehöre „insbesondere eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung“.

Fast 22 000 KV-zugelassene Psychotherapeuten

Die ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung wird in Deutschland von 13.369 Psychologischen Psychotherapeuten, 3.110 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und 5.322 ärztlichen Psychotherapeuten sichergestellt. Diese 21.801 KV-zugelassenen Psychotherapeuten versorgen pro Quartal circa eine Million Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Psychotherapeutische Leistungen werden darüber hinaus auch von weiteren 1.702 Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie und 843 Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbracht.