Das Staatsexamen ist massiver psychischer Stress. Foto: imago/McPhoto

Viele Jura-Studenten stehen nach nicht bestandener Prüfung vor dem Nichts. Ein neues Gesetz soll dies ändern. Die Regel trifft auf breite Zustimmung.

Es kommt nicht oft vor, dass Rechtsreferendarinnen vor einer ganzen Reihe von Gerichtspräsidenten sprechen. Erst recht nicht, dass sie die dabei nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Jannika Seidl ist das gelungen. Das war bei einem Juristentreffen in Konstanz, bei dem die Reform der Juristenausbildung beraten wurde. Die junge Frau referierte über ihr Staatsexamen, und den psychischen Druck, dem sie sich dabei ausgesetzt fühlte. Seidl gehört zu den besten ihres Jahrgangs. Angst, nicht zu bestehen, musste sie nicht haben. Trotzdem hat sie gezittert und gebibbert. Vielleicht ist es das gewesen, was die Zuhörer so beeindruckt hat.

 

Examen bestimmt über „Sein oder nicht sein“

Nun ist Prüfungsangst kein Alleinstellungsmerkmal für angehende Juristen. Doch die Prüfungsordnung in diesem Fachbereich hat es in sich. Das Staatsexamen bestimmt über „Sein oder nicht sein“. Geht das schief, war all das bisher Studierte vergebens, alle bisher bestandenen Klausuren sind dann nichts wert. Die Studenten stehen nach vielen Semestern vor dem Nichts. Beliebter Szene-Spruch: Was bleibt, das ist das Abi und vielleicht noch der Freischwimmer. Die Durchfallquote im juristischen Staatsexamen ist vergleichsweise hoch. In Baden Württemberg liegt sie in der Regel bei mehr als 20 Prozent

Konzentration braucht Ruhe Foto: dpa

Doch das wird sich nun ändern. In dieser Woche hat ein entsprechender Gesetzesentwurf den Wissenschaftsausschuss passiert. In großer Einheit wollen Grüne, CDU, SPD und FDP ihn „zeitnah“ ins Plenum bringen. „Integrierter Bachelor“ heißt dabei das Zauberwort. Studenten, die zwar alle Prüfungen bestanden haben um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, dann aber daran scheitern, sollen mit einem Bachelor-Abschluss wenigstens ein Papier in der Hand haben. Denn eines gilt für Migranten wie für Juristen: Ohne Papiere geht es nicht auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

„Mit dem Jura-Bachelor sorgen wir für mehr Gerechtigkeit“, sagt Michael Joukov, Sprecher für Wissenschafts- und Hochschulpolitik von den Grünen. Erbrachte Leistungen würden so gewürdigt, neue Perspektiven eröffnet. Die Jura-Studenten im Land hätten nun „endlich ein Sicherheitsnetz“, so Gabi Rolland von der SPD-Landtagsfraktion. Auch Justizministerin Marion Gentges (CDU) ist restlos zufrieden: „Ich freu mich“, sagt sie gegenüber dieser Zeitung – der neue Bachelor sei eine Stärkung des Standortes.

Uni-Präsidenten signalisieren Zustimmung

Die Uni-Präsidenten aus Tübingen, Heidelberg und Freiburg hatten bei der Tagung in Konstanz dieses Gesetz gefordert. An der Uni Konstanz gibt es den Bachelor bereits, wenn auch mit im Detail anderen Zugangsvoraussetzungen. In Mannheim ist der Rechtswissenschaftliche Studiengang mit Wirtschaft verknüpft.

Neu in dem verabredeten Gesetzesentwurf ist auch, dass die Regel rückwirkend gilt. Wer nach dem 31. März 2019 zum ersten Staatsexamen zugelassen wurde, kann nachträglich den Bachelor verliehen bekommen. Die Regelung sei auch für alle Studenten sinnvoll, die nicht sofort das zweite Staatsexamen machen möchten, sagt Michael Joukov. Sie können mit dem Bachelor weiterstudieren – „ Jura oder andere Fächer“.