Der Autobahnausbau auf der A8. Foto: dpa

Ein privater Autobahnbetreiber bekommt die Mehrkosten für den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Ulm und Augsburg aller Voraussicht nach nicht erstattet.

München - Die Bundesrepublik Deutschland muss einem privaten Autobahnbetreiber die Mehrkosten für den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Ulm und Augsburg aller Voraussicht nach nicht erstatten. „Erwarten Sie von uns heute nicht der Weisheit letzten Schluss“, sagte Richter Gerhard Buchner vom Bausenat des Oberlandesgerichts München (OLG) am Dienstag zu Beginn der Verhandlung. Aber nach der Beratung der eingereichten Unterlagen und Schriftsätze, darunter ein Urteil des Landgerichts München I, werde die eingelegte Berufung von der Tendenz her „eher keinen Erfolg haben“. Wann der Senat eine Entscheidung fällen und verkünden will, ließ Buchner zunächst offen.

In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage bereits abgewiesen (Az.: 9 U 728/18 Bau). „Uns überzeugen die Ausführungen des Landgerichts“, betonte Richter Buchner. Seit Jahren streiten das Unternehmen und der Staat über die Mehrkosten für den Ausbau eines rund 58 Kilometer langen Streckenabschnitts zwischen Augsburg und Ulm. Es geht um einen Betrag von 34,4 Millionen Euro, den das Unternehmen vom Bund erstattet haben will. Ein Wille für einen gütlichen Vergleich zwischen den Prozessgegnern war auch am Dienstag nicht erkennbar, beiden Seiten geht es um die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung, auch für künftige Bauprojekte.