Ein 57-jähriger ist vor Gericht schuldig gesprochen worden Foto: dpa

Weil er aus Ärger über den Lärm der Nachbarn sein Sofa angezündet hatte, ist ein Mann vom Landgericht wegen Mordversuchs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Stuttgart - Der Mann, der Ende Oktober vorigen Jahres in seiner Wohnung in Weilimdorf Feuer gelegt hatte, ist am Montag vom Landgericht Stuttgart wegen fünffachen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung mit drei Jahren Gefängnis belegt worden. Die Strafe fiel mild aus, weil sich der 57-Jährige bei der Polizei gestellt hatte und er unter einer affektiven Persönlichkeitsstörung leidet, die seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit eingeschränkt haben könnte.

Am 9. November 2014 wird ein Mann bei der Polizei vorstellig. Er gesteht, neun Tage zuvor in seiner Wohnung am Hausenring einen Brand gelegt zu haben. „Bis dahin war die Polizei von Fahrlässigkeit ausgegangen“, sagt Regina Rieker-Müller. Der 57-jährige Vater zweier erwachsener Kinder wird festgenommen, er kommt in U-Haft.

Er habe sich schon seit geraumer Zeit massiv gestört gefühlt, sagt der Angeklagte vor der 1. Schwurgerichtskammer. Seit 2007 wohne er in der kleinen Wohnung in dem hellhörigen Gebäude. Immer seien die Nachbarn laut, er könne nicht schlafen. Mehrmals war in der Vergangenheit die Polizei angerückt. Offenbar empfindet der Mann die Geräusche in dem Haus noch lauter als sie tatsächlich sind. Grund dafür ist seine Persönlichkeitsstörung, die sich durch Angstzustände und Aggressivität äußert. Deswegen war er bereits in psychiatrischer Behandlung. Seine Versuche, eine andere, leisere Wohnung zu finden, scheitern.

Am 31. Oktober 2014 beschließt der Angeklagte, etwas anzuzünden, wenn es wieder so laut ist. „Er wollte durch das Feuer seinen Umzug erzwingen“, sagt die Richterin. Er setzt am Abend sein Sofa mit Grillanzünder in Brand, schließt die Wohnungstür ab und geht in die Innenstadt. Ein Nachbar hört das Signal des Rauchmelders und alarmiert die anderen Nachbarn und die Rettungskräfte. Alle fünf in dem Gebäude befindlichen Personen, darunter eine gehbehinderte Frau, können unverletzt ins Freie gelangen. Um 20.12 Uhr bricht die Feuerwehr die Tür der brennenden Wohnung auf, um 20.28 Uhr meldet sie: „Feuer aus.“

Bei seiner ersten Vernehmung sagt der bisher unbescholtene Mann, er könne sich den Brand nicht erklären. Neun Tage später geht er aus freien Stücken nochmals zur Polizei und legt ein Geständnis ab. „Ohne dieses Geständnis wäre der wahre Sachverhalt nicht aufgeklärt worden“, sagt die Richterin. Deshalb, und weil der Mann nicht vorbestraft und niemand verletzt worden sei, verhänge die Kammer nur drei Jahre Gefängnis. Eines sei aber klar: „Es war eine äußerst gefährliche Tat“, sagt Richterin Rieker-Müller. Der Angeklagte habe großes Glück gehabt, dass kein Nachbar zu Schaden gekommen sei.