Als Bevollmächtigter soll Pofalla auch die Bahn-Interessen bei der EU in Brüssel vertreten. Foto: dpa

Vom 1. Januar 2015 an übernimmt der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla den Posten eines Generalbevollmächtigten für politische und internationale Beziehungen bei der Deutschen Bahn. Später soll er in den Konzernvorstand aufrücken.

Vom 1. Januar 2015 an übernimmt der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla den Posten eines Generalbevollmächtigten für politische und internationale Beziehungen bei der Deutschen Bahn. Später soll er in den Konzernvorstand aufrücken.

Berlin - Der frühere Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) wechselt trotz aller Proteste Anfang nächsten Jahres als Cheflobbyist zur Deutschen Bahn. Der 55-Jährige fängt zum 1. Januar 2015 als Generalbevollmächtigter für politische und internationale Beziehungen an, wie der bundeseigene Konzern am Mittwoch in Berlin mitteilte. Bis dahin will der langjährige Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Bundestagsabgeordneter bleiben. Bei Grünen, Linkspartei, SPD und Antikorruptionsorganisationen stieß die nun besiegelte Personalie erneut auf Kritik. Von der großen Koalition versprochene Regeln für Berufswechsel von Ex-Spitzenpolitikern lassen auf sich warten.

Bahnchef Rüdiger Grube hatte sich stark für Pofalla eingesetzt - auch als die Pläne im Januar vorzeitig bekanntwurden. Der CDU-Politiker war erst Mitte Dezember aus der Regierung ausgeschieden. Nun habe man sich auch ohne gesetzliche Übergangsfrist bewusst für eine Karenzzeit von zwölf Monaten bis zum Dienstantritt entschieden, teilte die Bahn mit. In einem „späteren zweiten Schritt“ sei dann geplant, Pofallas Aufgaben mit denen des Vorstandsressorts für Recht, Regeltreue und Datenschutz zusammenzuführen. Dieser Bereich wird derzeit von Gerd Becht geleitet, dessen Vertrag Ende Februar 2017 ausläuft.

Der Aufsichtsrat nahm die jetzige Entscheidung des Vorstands für ein Engagement Pofallas vorerst nur zur Kenntnis. Einer Berufung in den Vorstand müsste das Kontrollgremium zustimmen. Der Aufsichtsratsvize und Chef der Bahngewerkschaft EVG, Alexander Kirchner, machte klar, dass die Arbeitnehmervertreter eine Aufstockung des Vorstandes nicht absegnen wolle. Als Bevollmächtigter soll Pofalla direkt an Grube berichten und vor allem Kontakte zur Europäischen Union pflegen. Die EU-Kommission zielt darauf, den Konzernverbund der Bahn mitsamt dem Gleisnetz aufzulösen, was mehr Konkurrenz ermöglichen soll.

Pofalla will vorerst im Bundestag bleiben

Pofalla machte deutlich, dass er vorerst im Bundestag bleiben will. „Mit der Übernahme der neuen Tätigkeit ab dem 1.1.2015 werde ich mein Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestags nach 24 Jahren ebenso wie alle weiteren Funktionen in meiner Partei niederlegen“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Donnerstag). Bis dahin wolle er sich weiter für seinen Wahlkreis in Nordrhein-Westfalen einsetzen.

Kritiker wie die Organisation Lobbycontrol hatten gefordert, dass Pofalla seinen Parlamentssitz schnellstmöglich abgibt. Dies forderte am Mittwoch auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow, „um jedem Interessenskonflikt vorzubeugen“. Die Bundesregierung kommentierte die Personalie nicht. Ihr Sprecher Steffen Seibert bekräftigte, dass grundsätzlich Wechsel von der Politik in die Wirtschaft möglich sein müssten. Dabei sei wünschenswert, dass vor der Aufnahme einer anderen Tätigkeit „eine gewisse zeitliche Distanz“ liege.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisierte, Pofalla habe als Kanzleramtschef auffallend häufig zugunsten der Bahn interveniert. „Jetzt erhält er in Form eines Postens, in dem er eine Million Euro mindestens verdient, seine Belohnung.“ Linke-Verkehrsexpertin Sabine Leidig sagte, auch die „kurze Schamfrist von zwölf Monaten“ ändere nichts daran, dass der Wechsel „nichts anderes ist als eine Form der nachgelagerten Günstlingswirtschaft“.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International forderte gesetzliche Sperrzeiten von drei Jahren für Regierungsmitglieder, wenn ein Zusammenhang zu einer künftigen Tätigkeit bestehe. Eine im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehene Regelung dafür sei „derzeit in der politischen Abstimmung“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.