Urlaub in Quarantäne, gefälschte Atteste, harte Ausgangssperren. Die Folgen von Corona waren vielfältig, die juristische Aufarbeitung ist divers. Und noch nicht abgeschlossen.
Corona – da war mal was. Genau fünf Jahre ist es am Samstag her, dass im Südwesten die ersten Kontaktbeschränkungen verordnet wurden. Für viele Menschen ist die Pandemie Geschichte. Für viele Menschen ist sie immer noch aktuell. Manche kämpfen noch mit den gesundheitlichen Folgen, andere kämpfen vor Gericht . Die Justiz hat viele Fragen inzwischen abschließend geklärt – aber bei weitem noch nicht alle. Was geschah und was noch geschehen wird – ein Rundblick – ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit.
Familienrichter schlägt über die Stränge
Christian D. hatte im April 2021 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Familienrichter hatte zwei Schulen in Weimar verboten, Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht umzusetzen. Noch bevor sein Beschluss umgesetzt werden konnte, wurde er wegen Rechtsbeugung angeklagt, denn als Familienrichter ist er für eine derartige Entscheidung gar nicht zuständig – und hatte eine Vorschrift des Familienrechts in seinem Sinne zweckentfremdete. Das Landgericht Erfurt hat den Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung im vergangenen Jahr abschließend gebilligt. (2 StR 54/24))
Urlaub in Quarantäne
Wer Urlaubstage in Quarantäne verbringen musste, bekommt sie nicht nachträglich gut geschrieben. Das hat das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr entschieden. Arbeitgeber schulden die Freistellung von der Arbeit bei voller Entlohnung, aber keinen Urlaubserfolg, entschied das Bundesarbeitsgericht ( AZR 76/22) im Falle eines Schlossers. Der hatte im Oktober 2020 acht Tage Urlaub genommen, dann kam die behördliche Absonderungsanordnung. Der Mann durfte seine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch bekommen.
Ärzte fälschen Atteste
Wie viele Urteile es gegen Ärzte gibt, die ihre Patienten ohne Untersuchung und ohne Grund qua Attest vom Tragen einer Maske befreit haben, ist nicht bekannt. Es dürften mehrere tausend sein. Das Landgericht Hamburg verurteilte einen 80-jährigen Mediziner wegen der Fälschung von Gesundheitszeugnissen in 57 Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung und brauchte dafür 27 Verhandlungstage. In ähnlichen Fällen urteilte das Landgericht Mannheim auf zwei Jahre Haft auf Bewährung, das Landgericht Amberg auf anderthalb. Viele Ärzte haben Revision eingelegt, der BGH muss noch entscheiden.
Impfschäden – kaum Aussicht auf Erfolg
Hörverlust, Blindheit, Nierenschäden – die Klagen wegen Impfschäden gehen in die hunderte, wenn nicht in die tausende. Astra Zeneca, Moderna, Biontech – betroffen sind alle Hersteller des Corona-Impfstoffs. Soweit ersichtlich, ist bisher noch keine der mehr als hundert verhandelten Klagen auf Schmerzensgeld fundamental erfolgreich gewesen, die Landgerichte in der Republik lehnen eine Haftung der Pharmakonzerne ab. Entweder weil der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Impfung nicht bewiesen werden kann oder weil der Nutzen der Impfung einen möglichen Schaden überwiegt. Der BGH hat noch nicht entschieden.
Große Geschäfte müssen geschlossen bleiben
Das Bundesverwaltungsgericht hat Corona-Regeln zur Schließung von Geschäften zu Beginn der Pandemie bestätigt. Dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche im Frühjahr 2020 nicht öffnen durften, sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig. Die Regelungen seien verhältnismäßig und damit notwendige Schutzmaßnahmen gewesen. Konkret ging es bei der Entscheidung um eine Verordnung in Sachsen. Sie regelte zudem, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche nicht durch Absperrungen auf 800 Quadratmeter begrenzen durften, um dem Öffnungsverbot zu entgehen. (Az.: 3 CN 3.22)
Keine Entschädigung für Musiker
Am 17. März 2020 erließ Baden Württemberg mehrere Verordnungen zur Bekämpfung von Corona, die zunächst ein generelles Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen enthielten. Dieses Verbot wurde später bei Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen gelockert. Ein Musiker verlangte eine Entschädigung für Einnahmeausfälle in Höhe von 8326,48 EUR . Zu Unrecht, so das Stuttgarter Land- und Oberlandesgericht. Der BGH schloss sich dieser Ansicht an. Die Beschränkungen durch die Corona-Verordnung seien nicht rechtswidrig gewesen (AZ: III ZR 54/22).
Bayern geht zu weit
Die strengen Regeln in Bayern zu Beginn der Pandemie hat das Bundesverwaltungsgericht nachträglich beanstandet. Die Menschen durften sich nicht mehr ohne triftigen Grund an der frischen Luft aufhalten - auch nicht alleine. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern das für die Hemmung der Virusübertragung erforderlich und notwendig gewesen sei, befanden die Richter. Als mildere Maßnahme seien hier anderweitige Beschränkungen des Kontakts in Betracht gekommen. Die bayerische Landesregierung habe nicht plausibel begründet, warum ein Verhalten, das für sich gesehen infektiologisch unbedeutend sei, der Ausgangssperre unterworfen werden müsste. (AZ: 3 CN 2.21)