Geflügelhalter sollten ihre Tiere jetzt besser im Stall lassen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die zuerst im Norden festgestellte Geflügelpest breitet sich auch im Süden aus. Auch im Rems-Murr-Kreis könnte sie angekommen sein. Das Landratsamt mahnt zur Vorsicht.

Rems-Murr-Kreis - Nachdem in Norddeutschland mehrere Fälle von Geflügelpest in Nutztierhaltungen bekannt geworden sind, ist das Virus nun auch im Süden angekommen. „Es ist wahrscheinlich, dass auch hiesige Wildvögel mit dem Virus infiziert sind“, sagt der Leiter des Waiblinger Veterinäramtes, Thomas Pfisterer. Es gelte deshalb dringend, die heimischen Geflügelhaltungen vor einem direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Auch Übertragungsmöglichkeiten über Futter, Einstreu oder Ausscheidungen müssten durch Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Zur besseren Bekämpfung und Vorbeugung der Tierseuche sei zudem eine Registrierung sämtlicher Geflügelhaltungen beim Veterinäramt wichtig.

Dezernent: Vögel freiwillig im Stall lassen

Würde die Seuche in einem Nutzflügelbestand festgestellt, so zöge das erhebliche Maßnahmen nach sich und hätte für die Halter im Zweifel erhebliche wirtschaftliche Folgen, sagt Gerd Holzwarth, im Landratsamt als Dezernent auch für den Verbraucherschutz zuständig. Eine Stallpflicht kann im Rems-Murr-Kreis, anders als in den Landkreisen Tuttlingen, Schwarzwald-Baar, Konstanz und Bodenseekreis, mangels eines konkret festgestellten Falls noch nicht amtlich angeordnet werden. Sie wird von den Behörden aber dennoch dringend empfohlen. Gerd Holzwarth bittet Geflügelhalter deshalb eindringlich darum, die Tiere freiwillig so unterzubringen, dass ein Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist – in deren eigenem Interesse.