Die Atteste und die Uni Hohenheim entwickeln sich zu einem Dauerbrenner. Foto: dpa

Die Staatsanwalt ermittelt gegen einen Arzt, weil sich eine große Zahl von Studenten bei einer Prüfung an der Uni Hohenheim krank gemeldet hatten und jeweils ein Attest des besagten Arztes vorlegten.

Stuttgart - Die Attestaffäre an der Uni Hohenheim hat nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen. Nachdem sich Studenten während einer Prüfung krank gemeldet hatten, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun gegen einen Arzt. Der Mediziner wird verdächtigt, möglicherweise 145 falsche Atteste ausgestellt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Praxisräume am Donnerstag beschlagnahmten die Beamten umfangreiche Unterlagen und Dateien, die nun ausgewertet werden, hieß es in einer Pressemitteilung.

Einen Tag nach der Durchsuchung gibt es rund um die Stuttgarter Arztpraxis keinerlei Hinweise mehr auf das Geschehen, die Sprechstunden scheinen wie gewohnt stattzufinden. Anlass für die Durchsuchung der Praxis war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Presseberichterstattung unserer Zeitung. „Wir wollten da mal genauer hinschauen, sagte Heiner Römhild, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, am Freitag auf Anfrage.

Strafe wegen Verstößen gegen das Standesrecht

Vor der Durchsuchung hat die Staatsanwaltschaft bei der Universität Hohenheim sozusagen um Amtshilfe gebeten. „Wir haben die Behörde voll unterstützt und Einsicht in Akten gegeben“, bestätigt die stellvertretende Pressesprecherin der Hochschule, Dorothea Elsner. Die Hochschule selbst hat keine Anzeige erstattet, ein möglicher Verstoß des Arztes gegen das Standesrecht „gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich der Universität“, sagt Uni-Pressesprecherin Dorothea Elsner.

Unabhängig von einer Strafverfolgung können Unregelmäßigkeiten bei den Bezirksärztekammern angezeigt werden. Diesen Schritt ist die Uni Hohenheim bislang nicht gegangen. Dort ermittelt ein Kammeranwalt, der zum Richteramt oder zumindest zum höheren Verwaltungsdienst befähigt ist, und er kann die Ermittlungen auch von Amts wegen aufnehmen. Gegebenenfalls kann er ein berufsgerichtliches Verfahren vor dem Bezirksberufsgericht einleiten, an dessen Ende berufsgerichtliche Maßnahmen nach dem Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg stehen können. Die reichen laut Oliver Erens, dem Sprecher der Landesärztekammer, vom Verweis, über den Entzug des Wahlrechts bis hin zu mittleren fünfstelligen Geldstrafen. Zu Einzelfällen wie dem vorliegenden kann Ehrens keine Angaben machen, „die berufsgerichtlichen Verfahren finden immer nichtöffentlich statt“.

164 Prüflinge dürfen zweiten Versuch wagen

Wie in unserer Zeitung berichtet, gehen die Ermittlungen auf einen Vorfall während der Grundlagenprüfung in Finanzwirtschaft am 23. Mai 2018 an der Universität Hohenheim zurück. Nach Angaben der Universitätspressestelle hatten daran 244 Studierende teilgenommen. „Dass Studierende prüfungsfähig sind, belegen sie mit dem Antreten zur Prüfung“, sagt Dorothea Elsner. Dann aber hatten 75 während der Prüfung den Saal spontan verlassen, 48 sollen nahezu gleichlautende Krankschreibungen vom selben Arzt vorgelegt haben.

Daraufhin nahm die Universität alle Atteste genau unter die Lupe, die von diesem Mediziner ausgestellt worden sind – immerhin 148 in dem Zeitraum 23. bis 25. Mai. Die Uni-Verwaltung sah es als „zweifelhaft“ an, dass überhaupt ausreichende Untersuchungen stattgefunden hätten und erkannte nur 23 der von „Doc Holiday“ ausgestellten Atteste an. Elf Prüfungsabbrecher und 22 weitere Studierende, die schon vor der Prüfung ein Attest eingereicht hatten, konnten mit einer Stellungnahme von ihrer Prüfungsunfähigkeit überzeugen. 164 Prüflinge hatten die Prüfung zu Ende geschrieben. Sie dürfen sie wiederholen, weil die Abbrecher zu laut gewesen seien. Wie viele das Angebot annehmen, stand am Freitag noch nicht fest.