Er soll in Neckartenzlingen gezielt mit seinem Auto auf einen 22-Jährigen losgefahren sein. Danach soll er mit einer Waffe mehrfach auf ihn gezielt haben. Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes muss sich ein 29-Jähriger vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Nun machte der Geschädigte Angaben zum Tathergang.
Von persönlichen Tatmotiven hatte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn gesprochen. Doch es ging bei dem Vorfall im Februar in Neckartenzlingen nicht, wie man vermuten könnte, um Liebe, Eifersucht oder verletzte Gefühle. Vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart äußerte sich nun der Geschädigte zu den Ereignissen.
Es hatte wohl Streitigkeiten gegeben zwischen dem 22-jährigen Opfer und dem 29-jährigen Angeklagten. Freunde von ihm seien in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen, hatte der junge Mann im Zeugenstand zunächst ausgesagt. Dann gestand er aber zu, auch selbst in die Differenzen miteinbezogen gewesen zu sein. Zum genauen Sachverhalt machte er mit Verweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht keine Angaben. Er müsse sich nicht selbst belasten, hatte die Vorsitzende Richterin vorsorglich gewarnt.
Angebliche Schläge mit dem Stock
Im Zuge der nicht näher definierten Streitereien sei er mehrfach von dem Angeklagten bedroht worden, sagte der Zeuge. „Ich steche dich ab“, soll der 29-Jährige gesagt haben. Und: „Ich schicke Leute in deine Wohnung.“ Nach einigen schlaflosen Nächten habe er im Vorfeld der Tat das Gespräch mit dem Angeklagten gesucht, gab der Zeuge an. Im Verlauf der Unterhaltung habe ihm der Angeklagte unvermittelt ins Gesicht geschlagen, mit einem Stock auf ihn eingedroschen und ihm beinahe ein Auge ausgestochen. Auch die Freundin des Angeklagten sei in den Vorfall verwickelt gewesen. Als sie seinen Kopf habe fixieren wollen, damit der Angeklagte besser mit seinem Stock zuschlagen könne, habe er sie in die Hand gebissen.
Rätsel gab ein im Gerichtssaal während der Vernehmung des Geschädigten gezeigtes Foto der Freundin des Angeklagten auf. Die in den sozialen Medien gepostete Aufnahme zeigt die junge Frau offenbar schwer verletzt in einem Krankenhaus liegend. Auch hierzu machte der Geschädigte mit Verweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht keine Angaben.
Begegnung im Drogeriemarkt
Die Ereignisse am Tattag aber schilderte er ausführlich. An jenem Mittwoch, 7. Februar, sei er mit seiner damaligen Partnerin in einen Drogeriemarkt in Neckartenzlingen gegangen. Hier seien sie der Freundin des Angeklagten begegnet, die dort arbeite. Die junge Frau habe ihn und seine Partnerin angestarrt und sei dann in einem Büro verschwunden, gab der Zeuge an. Die Vermutung habe nahe gelegen, dass sie den Angeklagten über die Anwesenheit des Paares in dem Drogeriemarkt informiert habe. Da habe ihn schon ein unangenehmes Gefühl beschlichen, so der Geschädigte.
Nach dem Drogeriemarkt suchten er und seine Partnerin nach eigenen Angaben noch einen Supermarkt auf. Als sie nach dem Einkauf zu ihrem Auto zurückkehren wollten, habe hinter ihm ein Motor laut aufgeheult, so der Geschädigte. Durch seine Vorahnungen gewarnt, erklärte der Zeuge weiter, habe er einen Schritt zur Seite gemacht. Dann sei das Auto mit dem Angeklagten am Steuer auf ihn zugefahren und habe ihn gestreift. Während des ganzen Vorgangs habe er sogar einen Schuh verloren. Der Fahrer, sagte der Zeuge, sei dann aus dem Fahrzeug ausgestiegen und mit einer Waffe, wohl einer Pistole, in der Hand auf ihn zugekommen. Er habe eine Art Klicken gehört und sei losgerannt. Der Angreifer habe ihn verfolgt. Seine Flucht, berichtete der Zeuge weiter, habe in einem benachbarten Discounter geendet. Die von Passanten gerufene Polizei habe den anderen Mann in der Zwischenzeit festgenommen. Die Ermittler gehen laut Gericht davon aus, dass der Angreifer zwar mehrfach auf den Flüchtenden gezielt, sich aber kein Schuss aus seiner Waffe gelöst habe.
Angeklagter will sich äußern
Der Verteidiger des in Nürtingen geborenen und in Neuffen aufgewachsenen Angeklagten kündigte an, sein Mandant wolle sich am nächsten Verhandlungstag zur Sache und zum Vorwurf des versuchten Mordes äußern. Bisher hatte der 29-Jährige nur Angaben zu seiner Person gemacht.