Vor dem Stuttgarter Landgericht muss sich ein Mann verantworten, der auf einem Supermarktplatz in Neckartenzlingen (Kreis Esslingen) einen 22-Jährigen absichtlich angefahren haben soll. Die Anklage wirft ihm versuchten Mord vor.
Was für eine Horrorvorstellung: Ein Auto rast auf einen wehrlosen Fußgänger zu. Passiert ist das am Abend des 7. Februar dieses Jahres in Neckartenzlingen. Dort soll ein heute 29-Jähriger mit seinem Wagen absichtlich einen 22-jährigen Bekannten vor einem Supermarkt in der Robert-Bosch-Straße angefahren und dann mit einer Waffe auf das flüchtende Opfer gezielt haben. Nach Überzeugung des Staatsanwalts wollte er seinen Widersacher töten. Seit Dienstag muss sich der 29-Jährige vor der ersten Großen Strafkammer unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Es war ein Mittwoch, als der 29-Jährige der Anklage zufolge gegen 17.20 Uhr mit seinem Opel Corsa auf den Parkplatz eines Discounters in der 6500-Einwohner-Gemeinde fuhr. Als er dort den 22-Jährigen erkannte, der neben dem Renault seiner Freundin stand und Einkäufe einlud, soll er beschleunigt haben und auf ihn zugefahren sein. „Sein Ziel war es, ihn zu töten“, sagte der Erste Staatsanwalt Timo Kaufmann. Dass dabei weitere Passanten zu Schaden hätten kommen können, sei dem Angeklagten gleichgültig gewesen, so Kaufmann. Mit Tempo 35 soll der Angeklagte auf das Heck des Renaults zugefahren sein, der durch die Wucht gedreht wurde und gegen ein daneben geparktes Auto geschoben wurde. „In letzter Sekunde“, so der Staatsanwalt, habe sich das Opfer, das mit einem solchen Angriff nicht habe rechnen können, durch einen Sprung zu Seite gerettet. Sein rechtes Bein wurde zwischen den Fahrzeugen eingeklemmt und er habe sich Prellungen unter anderem an Ellenbogen und Knöchel zugezogen. An den drei Fahrzeugen sei erheblicher Schaden entstanden. „Nach dem bisherigen Ergebnis gehen wir davon aus, dass die Tat aus privaten Gründen ausgeübt wurde,“ sagte der Staatsanwalt zum Motiv.
Schusswaffe konnte trotz intensiver Suche nicht gefunden werden
Der Anklageschrift zufolge soll der 29-Jährige sein flüchtendes Opfer noch mehrere Meter in Richtung des dortigen Aldi-Marktes und des Neckarkanals verfolgt haben. Dabei soll er laut Staatsanwalt eine schwarze Schusswaffe dabei gehabt haben, mehrmals soll der 29-Jährige den Abzug bestätigt haben, ein Schuss habe sich aber nicht gelöst. Daraufhin habe er die Verfolgung abgebrochen. Mehr als die Farbe ist von der Waffe bislang nicht bekannt. Sie konnte trotz intensiver Suche, bei der Drohnen zum Einsatz kamen, nicht sichergestellt werden. Auch den Neckar haben Ermittler abgesucht – ohne Erfolg. Zeugen hatten kurz nach dem Vorfall gegenüber der Polizei angegeben, eine Waffe bei dem Mann gesehen zu haben. Der 29-Jährige wurde von der Polizei festgenommen und kam einen Tag später in Untersuchungshaft.
Angeklagter wegen anderer Gewaltdelikte polizeibekannt
In dem Schwurgerichtsprozess wird es auch um die Umstände gehen, die den Angeklagten derart in Rage gebracht haben. Der erste Verhandlungstag am Dienstag endete aber bereits nach wenigen Minuten mit dem Verlesen der Anklageschrift. Persönliche Daten des Angeklagten waren bis auf sein Alter beim Auftakt noch kein Thema. Offen blieb auch, ob der Angeklagte wusste, wo sich der 22-Jährige aufhielt oder ober er ihn nur zufällig beim Einkaufen getroffen hatte. Der 29-Jährige ließ über seinen Verteidiger mitteilen, dass er vorerst keine Angaben zu seiner Person und zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalt machen wolle. Dem Vernehmen nach soll der 29-Jährige genauso wie sein Opfer aus der Umgebung von Neckartenzlingen kommen.
Für die Polizei ist der Angeklagte kein Unbekannter. Er sei bereits mehrfach unter anderem wegen Gewaltdelikten aufgefallen, hieß es kurz nach der Tat in einem Pressebericht der Polizei. Was der Mann genau auf dem Kerbholz hat, war bei Prozessauftakt nicht in Erfahrung zu bringen.
Der Prozess geht am 15. August weiter.