Der Bauschutt aus dem Abriss der Atomkraftwerke (AKW) in Obrigheim und Neckarwestheim sorgt für erheblichen Streit im Land. Foto: dpa

Den Abriss der Atomkraftwerke im Land wollen viele, den Schutt von dort will keiner. Auch nicht, wenn er laut Umweltministerium unbedenklicher ist als ein Sack Kunstdünger aus dem Baumarkt.

Stuttgart - Der Bauschutt aus dem Abriss der Atomkraftwerke (AKW) in Obrigheim und Neckarwestheim sorgt für erheblichen Streit im Land. Die grün-schwarze Regierung müsse es vermeiden, die Ablagerung auf Kreisgebiet gegen die Sorgen und Ängste der Menschen zu erzwingen, bat der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Achim Brötel (CDU), schriftlich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller (beide Grüne). Brötel ist sich sicher: Es gibt „alternative Entsorgungsszenarien“ für die sogenannten freigemessenen Abfälle aus dem Rückbau der Kraftwerke.

Minister Untersteller hatte neulich wenig Verständnis geäußert. Eine Granitplatte in der Küche oder ein Sack Kunstdünger aus dem Baumarkt strahlten stärker als der Müll, der beim Abbruch der AKW nach Messungen aus dem Atomgesetz fallen und auf Deponien der Kreise entsorgt werden müssten. Sarkastisch fügte er hinzu: Der mit Granit ausgelegte Marktplatz von Schwieberdingen, auf dem jüngst gegen die Ablagerung von freigemessenem Schutt aus dem AKW Neckarwestheim demonstriert wurde, strahle mehr als die Deponie, um die es gehe.

Doch auch die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises AWN stellt sich quer. Man halte es „derzeit weder für sinnvoll noch für politisch verantwortbar“ Abfälle aus dem Rückbau des AKW Obrigheim bei Buchen einzulagern, legte der Aufsichtsrat fest, dessen Chef Landrat Brötel ist. Dieser wurde beauftragt, das Land aufzufordern, in einen Dialog einzutreten.

Ministerium: jeweilige Landkreise zur Entsorgung verpflichtet

Das Land ärgerte sich vor allem über eine ältere Äußerung Brötels, die Annahme freigemessener Abfälle aus dem Rückbau des AKW Obrigheim generell zurückzuweisen. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes seien die jeweiligen Landkreise zur Entsorgung verpflichtet, schrieb das Ministerium. Mit der Deponie Sensenhecken verfüge der Neckar-Odenwald-Kreis über eine geeignete zugelassene Deponie. Rund 3000 Tonnen Betonmüll aus Obrigheim sollen dort entsorgt werden. Ein Zurückweisen sei ein Verstoß gegen das Gesetz, hieß es. Brötel müsse dafür sorgen, dass der Kreis seiner Pflicht nachkomme.

Beim Streit geht es um die Abfälle, die nach Messungen aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden. Das sind laut Ministerium jene Reststoffe aus nuklearer Nutzung, deren Radioaktivität gegenüber der natürlichen Radioaktivität praktisch keine Rolle spiele. „Es ist internationaler Konsens unter Strahlenschutzexperten und -medizinern, dass eine Strahlenexposition, die im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr liegt, zu vernachlässigen ist“, so Untersteller. Jeder Mensch sei in Deutschland natürlicher Strahlung von durchschnittlich 2100 Mikosievert im Jahr ausgesetzt.

„Das geltende 10-Mikrosievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürger“, stärkte der Präsident der Landesärztekammer, Ulrich Clever, bereits im Januar Untersteller den Rücken. Das Freigabeverfahren in Obrigheim und Neckarwestheim sei „gesundheitlich verantwortbar“. Bürgerinitiativen wie die „IG Deponien Schwieberdingen“ halten das Freigabeverfahren für „spekulativ, veraltet und nicht kontrollierbar“. Das Restrisiko dürfe nicht vernachlässigt werden.