Mehrere Milliarden Euro soll die Regierung an die Atomkonzerne wegen des Atomausstiegs zahlen.

Berlin - Die Energiekonzerne fordern von der Bundesregierung mindestens zehn Milliarden Euro Schadenersatz für die zwangsweise Stilllegung ihrer Atomkraftwerke - und es könnte noch deutlich mehr werden. Allein die Forderungen von RWE und Eon belaufen sich auf rund zehn Milliarden Euro, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Konzernkreisen. Unklar ist bisher, wie viel der schwedische Konzern Vattenfall für das Abschalten seiner Meiler Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein geltend machen will. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) sprach von Gesamtforderungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.

Regierung sieht Klagen gelassen entgegen

In Regierungskreisen hieß es am Mittwoch, jedem stehe das Recht zu klagen zu, man warte das Ganze gelassen ab. Allein Eon beziffert seinen Schaden durch die Energiewende in seiner Verfassungsbeschwerde nach Angaben eines Sprechers auf mindestens acht Milliarden Euro. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe will laut „FAZ“ in Kürze die Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken - vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis hin zur Umweltorganisation Greenpeace. Nach Ansicht von Beobachtern zeige die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nehme.

Wie Eon will auch RWE zunächst vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklärt wissen, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt. „Wenn ja, werden im nächsten Schritt konkrete Summen genannt“, sagte ein Sprecher der dpa. Der Stromkonzern Vattenfall prüft, sich der Klage anzuschließen. „Wir werden in Kürze eine Entscheidung darüber treffen“, sagte Sprecherin Sandra Kühberger am Mittwoch in Berlin. Sie wollte sich nicht zur Höhe des Schadens äußern, der durch den Atomausstieg entstanden ist. Parallel treibt der schwedische Konzern seine Klage beim Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington voran. Die Klage sei aber noch nicht eingereicht.

EnBW prüft derzeit eine Klage

Der Energieversorger EnBW, an dem das grün-rote regierte Baden-Württemberg beteiligt ist, prüft unterdessen noch, ob das Unternehmen auf Schadenersatz wegen des Atomausstiegs klagt. „Wir bereiten eine Entscheidung dazu vor, wie diese ausfällt ist aber völlig offen“, sagte ein Sprecher des Energieversorgers am Mittwoch in Karlsruhe. Man fühle sich nicht unter Zeitdruck: Die Frist für mögliche Klagen laufe bis Anfang August. Zur Höhe möglicher Schadenersatzforderungen wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Die Konzerne sehen sich allein schon aus aktienrechtlichen Gründen zur Klage gegen den Eingriff der Regierung verpflichtet.

Über die Klagen dürfte nicht vor der Bundestagswahl 2013 entschieden werden. Schon im vergangenen Jahr waren aber selbst in Koalitionskreisen juristische Bedenken geäußert worden, weil zum Beispiel das 1983 ans Netz gegangene Kraftwerk Krümmel nicht wie die anderen sieben abgeschalteten Anlagen zu den ältesten Meilern gehört. Ebenso wurde den fast gleich alten Meilern Gundremmingen B und C mit den Jahren 2017 und 2021 völlig unterschiedliche Abschaltdaten zugewiesen. Der frühere Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Wolfgang Renneberg, sagte 2011 im Umweltausschuss des Bundestags dazu: „Diese unterschiedlichen Laufzeiten werden im Gesetzentwurf nicht weiter begründet. Hier liegt das Problem.“