Sie haben es geschafft, Tausende starben: 120 Flüchtlinge in einem Rettungsboot von Ärzte ohne Grenzen. Foto: AP

Asylverfahren außerhalb Europas sind nur sinnvoll, wenn die EU dabei ihren Werten treu bleibt und rechtsstaatliche Verfahren garantiert. Ansonsten ist die Einigung von Paris nichts anderes als die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl, meint Berlin-Korrespondent Thomas Maron.

Berlin - Die Einigung, Asylansprüche außerhalb der EU prüfen lassen zu wollen, ist ein Meilenstein. Sie hätte die komplette Neuorganisation des Asylsystems zur Folge. Das Motiv, das man vermuten muss, ist aber wenig ehrenhaft. Es geht um nichts anderes als um Abschottung. Zwar ist es richtig, Wege zu suchen, den Flüchtlingen Todesfahrten übers Mittelmeer zu ersparen. Ein solches Verfahren kann deshalb sinnvoll sein, aber es setzt drei Dinge voraus. Erstens: stabile Verhältnisse in Ländern, in denen die Verfahren abgearbeitet werden. Zweitens: die Zusicherung, dass Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Drittens: legale Wege nach Europa.

Keine dieser Voraussetzungen liegt vor. In Tschad, Niger, vor allem in Libyen, ist die Lage nicht ansatzweise so stabil, dass faire Verfahren garantiert werden könnten. Es ist außerdem völlig unklar, wie es den Flüchtlingen ermöglicht werden soll, Entscheidungen der europäischen Instanzen – wer übernimmt diese Aufgabe eigentlich? – von einem Gericht prüfen zu lassen. Vor allem ist offen, wie die Asylberechtigten in Europa verteilt werden. Erst wenn die Bereitschaft erkennbar ist, in diesen elementaren Fragen der Rechtsstaatlichkeit sauber zu arbeiten, bleibt die EU als Wertegemeinschaft glaubwürdig. Andernfalls bedeutet die Einigung nichts anderes als die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl.