Flugzeug auf dem Airport Frankfurt/Main – von hier finden die meisten Abschiebungen statt Foto: dpa

Der Streit, wohin Deutschland abschieben darf, lohnt sich

Stuttgart - Ein Staat, dessen erster Verfassungsartikel die Unantastbarkeit menschlicher Würde festschreibt, muss entsprechend handeln. Auch im Umgang mit ungebetenen, gar mit kriminellen Zuwanderern.

Deshalb sind Debatten, wohin Deutschland abgewiesene Asylbewerber abschiebt, zwingend geboten. Und falsch wäre es, Grünen und Linken, die sich gegen eine Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsländer auf Algerien, Georgien, Marokko und Tunesien wenden, mit einer Die-sollen-sich-mal-nicht-so-haben-Haltung zu begegnen.

Das steht aber dem Befund nicht im Weg: Diese Ausweitung ist richtig. Dass sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach intensiver Debatte diesen Befund zu eigen macht und darüber Auseinandersetzungen in der eigenen Partei nicht scheut, kennzeichnet ihn als erfrischend unideologischen, an Tatsachen orientierten Grünen.

Allenfalls in die Schweiz?

Die Fakten sehen so aus: Die genannten Länder sind keineswegs frei von Schwächen in ihrer Menschenrechtspolitik. Aber selbst kritische und seriöse Wächter wie Amnesty International oder Human Rights Watch führen keine Nachweise darüber, dass Menschenrechtsverletzungen in großer Zahl vorkommen oder gar Merkmale des Systems in diesen Ländern sind. Das gilt es zu respektieren.

Georgien, von der Nato gerade für demokratische Fortschritte gelobt, verzeichnet ein rasantes Aufstreben seines Tourismus. Die Behauptung, dort könne man niemanden hinschicken, steht auf tönernen Füßen. Wer darauf beharrt, tut so, als könne allenfalls in die Schweiz abgeschoben werden. Das ist lächerlich und das Gegenteil davon, mit Abschiebung verantwortungsvoll umzugehen.

christoph.reisinger@stuttgarter-nachrichten.de