Manch ein Flüchtling muss sich durchsuchen lassen. Foto: picture alliance / dpa/Uwe Anspach

Justizministerin Marion Gentges hält an ihrer Idee fest, Geld und Wertsachen von Flüchtlingen zu konfiszieren. Dabei gibt es allerdings ein Tabu.

Reisen bildet. Nachdem Justizministerin Marion Gentges (CDU) vor gut einer Woche aus Dänemark zurückgekehrt ist, sorgen ihre Vorschläge zum Umgang mit Asylbewerbern für Gesprächsstoff. Einer davon: Schutz suchende sollen Geld und Wertsachen abgeben, um die eigene Unterkunft zu bezahlen. Das ist nicht überall auf Begeisterung gestoßen. Der eigene Koalitionspartner in Form von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sah „wenig Relevanz“. Das kann durchaus als vorsichtig ausgedrücktes Missfallen gewertet werden.

 

Flüchtlingshelfer bemängelten die Vorschläge deutlicher, wieder andere kritisierten, dass die Ministerin nicht schon viel eher auf diesen Gedanken gekommen sei. Ob man denn dafür nach Dänemark hätte reisen müssen, obwohl dieses Vorgehen auch schon in Deutschland möglich gewesen sei, ist die Ministerin am Dienstag in der Landespressekonferenz gefragt worden. Die erfrischend kurze Antwort lautet: „Ja“. Davor, so Gentges, habe man das einfach nicht „auf dem Schirm“ gehabt.

Marion Gentges verteidigt ihre Pläne. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

An dem Vorhaben selbst hält das für Migration zuständige Justizministerium fest. Seit 2017 wird es bereits im Heidelberger Ankunftszentrum praktiziert, demnächst sollen Flüchtlinge auch in allen anderen Erstaufnahmeeinrichtungen durchsucht werden. Von einer „kurzfristigen Umsetzung“ spricht die Ministerin, „kurzfristig“ bedeute dabei eher in Wochen als in Monaten.

Nicht alle Flüchtlinge können durchsucht werden

Durchsucht werden können allerdings nicht alle Flüchtlinge – sondern nur diejenigen, die ohne Pass erscheinen und so nicht daran mitwirken, identifiziert zu werden. Das ist die Gesetzeslage. Im vergangenen Jahr sei bei dieser Personengruppe einiges gefunden worden, sagt Gentges. Vom E-Scooter bis zum Auto. Am häufigsten aber der angeblich nicht vorhandene Pass oder andere Papiere, die bei der Identifikation helfen. Und immerhin rund 50 000 Euro.

Das Justizministerium verweist darauf, dass das Vorhaben nicht nur gesetzlich geregelt ist sondern auch im Einklang mit anderen deutschen Regeln steht. Auch wer Sozialhilfe bezieht, muss zuerst sein eigenes Vermögen aufbrauchen. Zudem gebe es Grenzbeträge: 200 Euro sind für jeden Flüchtling frei, mehr als 5000 dürfen auch nicht eingezogen werden. Und: „Am Körper getragener Schmuck ist für uns tabu“, sagt Marion Gentges.

Geld gegen Ausreise als Modell

Auch einen weiteren Vorschlag verteidigt die Ministerin gegen Anfeindungen: Die Idee, Flüchtlinge mit Geld für eine Ausreise zu belohnen wird in Deutschland immer wieder von einer breiten Öffentlichkeit massiv kritisiert. In Dänemark, so Gentges, müssten nur fünf Prozent der abgelehnten Asylbewerber abgeschoben werden, rund 95 Prozent verließen das Land freiwillig. Nicht zuletzt, weil sie Geld dafür bekommen. Bis zu 3500 Euro kann ein abgelehnter Asylbewerber erhalten, wenn er auf Rechtsmittel verzichtet und das Land schnell verlässt – die Hälfte bar vor Ort, die andere Hälfte in Zusammenarbeit mit einer Nichtregierungsorganisation in seinem Heimatland. „Freiwillige Ausreise ist vorzugswürdig“ sagt Gentges, verglichen mit einer Abschiebung sei das „eingriffsärmer“ und brauche deutlich weniger Personal.

Die Pläne des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, Abschiebekandidaten allesamt in Gewahrsam zu nehmen, kommentierte die Ministerin zurückhaltend. So viele Haftplätze gebe es gar nicht, und zuvor müssten noch einige Gesetze geändert werden. Dafür sei dann aber Berlin zuständig.