Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl springt in der Sache Friedrich Merz frei. Foto: dpa

In der von Friedrich Merz angestoßenen Debatte über das deutsche Asylrecht hat sich nun auch Landesinnenminister Thomas Strobl eingeschaltet – und Merz’ Ansatz befürwortet.

Stuttgart - In der Asylrechts-Debatte hat CDU-Vize Thomas Strobl die Forderung von Friedrich Merz nach einer europäischen Lösung bekräftigt. „Friedrich Merz hat recht: Wir müssen das Asylrecht europäisieren, wir brauchen ein europaweites Asylrecht“, sagte Strobl am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. „Die Asylpolitik ist keine Herausforderung, die ein Staat alleine löst. Es ist eine kontinentale, eine internationale Herausforderung.“ Die europäischen Staaten müssten gemeinsam die Fluchtursachen bekämpfen und zu einem wirksamen Schutz der Außengrenzen kommen.

Strobl forderte auch vergleichbare Verfahren in Europa und eine Harmonisierung bei Sozial- und Gesundheitsleistungen für Asylbewerber. „Dass wir Flüchtlingen, die an Leib und Leben bedroht sind, Schutz vor Verfolgung bieten, heißt nicht, dass wir Flüchtlingen auch unseren Lebensstandard ermöglichen müssen“, sagte er. „Dieser Europagedanke von Friedrich Merz ist richtig und wichtig.“

Individualrecht auf Asyl sei nicht entscheidend

Merz hatte am Mittwoch im thüringischen Seebach bei der dritten CDU-Regionalkonferenz zur Kandidatenvorstellung gesagt, Deutschland sei das einzige Land der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung stehen habe. Er sei seit langem der Meinung, dass offen darüber geredet werden müsse, ob dieses Asylgrundrecht „in dieser Form fortbestehen“ könne, wenn eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik ernsthaft gewollt sei. „Wir müssen irgendwann einmal eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt“, sagte Merz.

Strobl sagte, das individuelle Asylrecht nach dem Grundgesetz mache nur einen ganz kleinen Anteil aus. In Deutschland lebten gerade einmal 10 000 Menschen mit einem solchen Schutzstatus - im Gegensatz zu 780 000 Personen mit Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärem Schutz.