Flüchtlinge stehen am frühen Morgen vor einem Zelt – in einigen Fällen mussten sie auch mitgebrachtes Geld abgeben. Foto: dpa

Bevor Flüchtlinge staatliche Leistungen bekommen, muss ihr eigenes Vermögen aufgebraucht sein. Da werden sie nicht anders behandelt als Hartz-IV-Empfänger.

Stuttgart/Berlin - In Baden-Württemberg ist Flüchtlingen nach Angaben des Integrationsministeriums bislang „in Einzelfällen“ Bargeld abgenommen worden. Zielgerichtete Untersuchungen nach Geld gebe es bei den Migranten nicht, sagte ein Sprecher am Donnerstag in Stuttgart. Das Geld, das bisher eingezogen wurde, sei „im Rahmen von Polizeikontrollen“ festgestellt worden.

Das bundesweit gültige Asylbewerberleistungsgesetz schreibe vor, dass Flüchtlinge pro Person rund 350 Euro behalten dürfen. Ähnlich wie bei Hartz-IV-Empfängern stehen den Menschen erst dann staatliche Leistungen zu, wenn „relevantes verfügbares Einkommen und Vermögen“ aufgebraucht ist. 2015 kamen 100.000 Asylbewerber in den Südwesten, aktuell sind es laut Ministerium 500 bis 600 am Tag.

Auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht

Die „Bild“-Zeitung hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) so zitiert: „Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht.“ Eine gezielte Suche nach Bargeld gebe es in Baden-Württemberg nicht, hieß es in Stuttgart.

Tauchen höhere Geldbeträge bei Asylbewerbern auf, wie zuletzt im Rahmen einer Polizeikontrolle in Karlsruhe ein vierstelliger Betrag, werden sie eingezogen, an das zuständige Regierungspräsidium übergeben und an die Gemeinde weitergeleitet, wo der Flüchtling unterkommt. Dort wird ein Konto für den Betreffenden eingerichtet, wie das Ministerium weiter mitteilte. Erst wenn das Geld aufgebraucht sei, habe der Asylbewerber Anspruch auf Leistungen.

„Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt z.B. auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten - als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger“, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD).

Fälle, in denen Schmuck eingezogen wurde, gab es in Baden-Württemberg bisher nicht. Den Wert per Gutachten festzustellen, sei ja auch sehr aufwendig und beim derzeitigen Flüchtlingszugang gar nicht zu leisten, sagte der Sprecher.